Datenschutz­erklärung

1. Einleitung und Kontaktdaten des Verantwortlichen

1.1 Wir freuen uns, dass Sie diese Website besuchen, und bedanken uns für Ihr Interesse. Im Folgenden informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei der Nutzung dieser Website. Personenbezogene Daten sind hierbei alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.

1.2 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung auf dieser Website im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Theta Concepts GmbH, Strandstraße 96, 18055 Rostock, Deutschland, Tel.: 0381 650 701-0, E-Mail: kontakt@theta-concepts.de. Der für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortliche ist diejenige natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

2. Datenerfassung beim Besuch unserer Website

2.1 Bei der bloß informatorischen Nutzung dieser Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur solche Daten, die Ihr Browser an den Seitenserver übermittelt (sog. „Server-Logfiles“). Wenn Sie diese Website aufrufen, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen die Website anzuzeigen:
– Unsere besuchte Website
– Datum und Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes
– Menge der gesendeten Daten in Byte
– Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten
– Verwendeter Browser
– Verwendetes Betriebssystem
– Verwendete IP-Adresse (ggf.: in anonymisierter Form)
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website. Eine Weitergabe oder anderweitige Verwendung der Daten findet nicht statt. Wir behalten uns allerdings vor, die Server-Logfiles nachträglich zu überprüfen, sollten konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung hinweisen.

2.2 Diese Website nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Inhalte (z.B. Bestellungen oder Anfragen an den Verantwortlichen) eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Sie können eine verschlüsselte Verbindung an der Zeichenfolge „https://“ und dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile erkennen.

3. Hosting & Content-Delivery-Network

Für das Hosting dieser Website und die Darstellung der Seiteninhalte nutzen wir einen Anbieter, der seine Leistungen selbst oder durch ausgewählte Sub-Unternehmer ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union erbringt.
Sämtliche auf dieser Website erhobenen Daten werden auf diesen Servern verarbeitet.
Wir haben mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Schutz der Daten unserer Seitenbesucher sicherstellt und eine unberechtigte Weitergabe an Dritte untersagt.

4. Cookies

Um den Besuch unserer Website attraktiv zu gestalten und die Nutzung bestimmter Funktionen zu ermöglichen, verwenden wir Cookies, also kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Teilweise werden diese Cookies nach Schließen des Browsers automatisch wieder gelöscht (sog. „Session-Cookies“), teilweise verbleiben diese Cookies länger auf Ihrem Endgerät und ermöglichen das Speichern von Seiteneinstellungen (sog. „persistente Cookies“). Im letzteren Fall können Sie die Speicherdauer der Übersicht zu den Cookie-Einstellungen Ihres Webbrowsers entnehmen.
Sofern durch einzelne von uns eingesetzte Cookies auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO entweder zur Durchführung des Vertrages, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO im Falle einer erteilten Einwilligung oder gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der bestmöglichen Funktionalität der Website sowie einer kundenfreundlichen und effektiven Ausgestaltung des Seitenbesuchs.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen können.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtannahme von Cookies die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein kann.

5. Kontaktaufnahme

Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular oder E-Mail) werden personenbezogene Daten erhoben. Welche Daten im Falle der Nutzung eines Kontaktformulars erhoben werden, ist aus dem jeweiligen Kontaktformular ersichtlich. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

6. Webanalysedienste

TWIPLA
Diese Website nutzt den Webanalysedienst des folgenden Anbieters: Visitor Analytics GmbH, Seestraße 76, 82335 Berg, Deutschland
Mithilfe von Cookies und/oder vergleichbaren Technologien (Tracking-Pixel, Web-Beacons, Algorithmen zum Auslesen von Endgeräte- und Browserinformationen) erhebt und speichert der Dienst pseudonymisierte Besucherdaten, darunter Informationen des verwendeten Endgeräts wie die IP-Adresse und Browserinformationen, um sie für statistische Analysen des Nutzungsverhaltens auf unserer Website auszuwerten und pseudonymisierte Nutzungsprofile zu erstellen. Unter anderem ist so die Auswertung von Bewegungsmustern (sog. Heatmaps) möglich, welche die Dauer von Seitenbesuchen sowie Interaktionen mit Seiteninhalten (z. B. Texteingaben, Scrollen, Klicks und Mouse-Overs) aufzeigen. Die Pseudonymisierung schließt eine direkte Personenbeziehbarkeit grundsätzlich aus. Eine Zusammenführung mit auf andere Weise erhobenen Klardaten zu Ihrer Person findet nicht statt.
Alle oben beschriebenen Verarbeitungen, insbesondere das Auslesen oder Speichern von Informationen auf dem verwendeten Endgerät, werden nur dann vollzogen, wenn Sie uns gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dazu Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie diesen Dienst in dem auf der Webseite bereitgestellten „Cookie-Consent-Tool“ deaktivieren.
Wir haben mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Schutz der Daten unserer Seitenbesucher sicherstellt und eine unberechtigte Weitergabe an Dritte untersagt.

7. Seitenfunktionalitäten

7.1 Facebook-Plugins
Auf dieser Website werden Plugins des sozialen Netzwerkes des folgenden Anbieters verwendet: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland
Diese Plugins ermöglichen direkte Interaktionen mit Inhalten auf dem sozialen Netzwerk.
Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind die Plugins zunächst deaktiviert mittels sogenannter „2-Klick“- oder „Shariff“-Lösung in die Seite eingebunden.
Diese Einbindung gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unseres Webauftritts, die solche Plugins enthält, noch keine Verbindung mit den Servern des Anbieters hergestellt wird.
Erst wenn Sie die Plugins aktivieren und damit gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO Ihre Einwilligung in die Datenübermittlung erteilen, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern des Anbieters her. Hierbei werden, unabhängig von einem Login in ein vorhandenes Nutzerprofil, in bestimmtem Umfang Informationen über Ihr verwendetes Endgerät (darunter Ihre IP-Adresse), Ihren Browser und Ihren Seitenverlauf an den Anbieter übermittelt und dort gegebenenfalls weiterverarbeitet.
Wenn Sie in ein vorhandenes Nutzerprofil auf dem sozialen Netzwerk des Anbieters eingeloggt sind, werden Informationen zu über die Plugins vollzogenen Interaktionen außerdem dort veröffentlicht und Ihren Kontakten angezeigt.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen indem Sie das aktivierte Plugin durch erneutes Anklicken wieder deaktivieren. Der Widerruf hat jedoch keinen Einfluss auf die Daten, die bereits an den Anbieter übertragen wurden.
Daten können zudem übertragen werden an: Meta Platforms Inc., USA
Wir haben mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Schutz der Daten unserer Seitenbesucher sicherstellt und eine unberechtigte Weitergabe an Dritte untersagt.
Für Datenübermittlungen in die USA hat sich der Anbieter dem EU-US-Datenschutzrahmen (EU-US Data Privacy Framework) angeschlossen, das auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus sicherstellt.

7.2 LinkedIn-Plugins
Auf dieser Website werden Plugins des sozialen Netzwerkes des folgenden Anbieters verwendet: LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin 2, Irland
Diese Plugins ermöglichen direkte Interaktionen mit Inhalten auf dem sozialen Netzwerk.
Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind die Plugins zunächst deaktiviert mittels sogenannter „2-Klick“- oder „Shariff“-Lösung in die Seite eingebunden.
Diese Einbindung gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unseres Webauftritts, die solche Plugins enthält, noch keine Verbindung mit den Servern des Anbieters hergestellt wird.
Erst wenn Sie die Plugins aktivieren und damit gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO Ihre Einwilligung in die Datenübermittlung erteilen, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern des Anbieters her. Hierbei werden, unabhängig von einem Login in ein vorhandenes Nutzerprofil, in bestimmtem Umfang Informationen über Ihr verwendetes Endgerät (darunter Ihre IP-Adresse), Ihren Browser und Ihren Seitenverlauf an den Anbieter übermittelt und dort gegebenenfalls weiterverarbeitet.

Wenn Sie in ein vorhandenes Nutzerprofil auf dem sozialen Netzwerk des Anbieters eingeloggt sind, werden Informationen zu über die Plugins vollzogenen Interaktionen außerdem dort veröffentlicht und Ihren Kontakten angezeigt.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen indem Sie das aktivierte Plugin durch erneutes Anklicken wieder deaktivieren. Der Widerruf hat jedoch keinen Einfluss auf die Daten, die bereits an den Anbieter übertragen wurden.
Daten können zudem übertragen werden an: LinkedIn Inc., USA
Wir haben mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Schutz der Daten unserer Seitenbesucher sicherstellt und eine unberechtigte Weitergabe an Dritte untersagt.
Für die Übermittlung von Daten in die USA beruft sich der Anbieter auf Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, welche die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus sicherstellen sollen.

7.3 OpenStreetMap
Diese Webseite nutzt einen Online-Kartendienst des folgenden Anbieters: OpenStreetMap Foundation, St John’s Innovation Centre, Cowley Road, Cambridge, CB4 0WS, UK
Der Online-Kartendienst ist ein Tool zur Anzeige interaktiver (Land-)Karten, um geographische Informationen visuell darzustellen. Über die Nutzung dieses Dienstes wird Ihnen unser Standort angezeigt und und eine etwaige Geolokalisierung erleichtert.
Bereits beim Aufrufen derjenigen Unterseiten, in die die Karte des Anbieters eingebunden ist, werden Informationen über Ihre Nutzung unserer Webseite (wie z.B. Ihre IP-Adresse) an Server des Anbieters übertragen und dort gespeichert.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der bedarfsgerechten Gestaltung unserer Webseite. Wenn Sie mit der künftigen Übermittlung Ihrer Daten an den Anbieter nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit, den Online-Kartendienst des Anbieters vollständig zu deaktivieren, indem Sie die Anwendung JavaScript in Ihrem Browser ausschalten. Der Online-Kartendienst auf dieser Webseite kann dann nicht mehr genutzt werden.
Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahme eines Widerspruchs.
Bei einer Datenübermittlung an den Anbieterstandort ist ein angemessenes Datenschutzniveau durch einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gewährleistet.

8. Tools und Sonstiges

Cookie-Consent-Tool
Diese Website nutzt zur Einholung wirksamer Nutzereinwilligungen für einwilligungspflichtige Cookies und cookie-basierte Anwendungen das Consent Tool „Real Cookie Banner“. 

Das „Cookie-Consent-Tool“ wird Nutzern bei Seitenaufruf in Form einer interaktiven Benutzeroberfläche angezeigt, auf welcher sich per Häkchensetzung Einwilligungen für bestimmte Cookies und/oder cookie-basierte Anwendungen erteilen lassen. Hierbei werden durch den Einsatz des Tools alle einwilligungspflichtigen Cookies/Dienste nur dann geladen, wenn der jeweilige Nutzer entsprechende Einwilligungen per Häkchensetzung erteilt. So wird sichergestellt, dass nur im Falle einer erteilten Einwilligung derartige Cookies auf dem jeweiligen Endgerät des Nutzers gesetzt werden.
Das Tool setzt technisch notwendige Cookies, um Ihre Cookie-Präferenzen zu speichern. Personenbezogene Nutzerdaten werden hierbei grundsätzlich nicht verarbeitet.
Kommt es im Einzelfall zum Zwecke der Speicherung, Zuordnung oder Protokollierung von Cookie-Einstellungen doch zur Verarbeitung personenbezogener Daten (wie etwa der IP-Adresse), erfolgt diese gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an einem rechtskonformen, nutzerspezifischen und nutzerfreundlichen Einwilligungsmanagement für Cookies und mithin an einer rechtskonformen Ausgestaltung unseres Internetauftritts.
Weitere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist ferner Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Wir unterliegen als Verantwortliche der rechtlichen Verpflichtung, den Einsatz technisch nicht notwendiger Cookies von der jeweiligen Nutzereinwilligung abhängig zu machen.
Soweit erforderlich, haben wir mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Schutz der Daten unserer Seitenbesucher sicherstellt und eine unberechtigte Weitergabe an Dritte untersagt.
Weitere Informationen zum Betreiber und den Einstellungsmöglichkeiten des Cookie-Consent-Tools finden Sie direkt in der entsprechenden Benutzeroberfläche auf unserer Website.

9. Rechte des Betroffenen

9.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten die nachstehenden Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), wobei für die jeweiligen Ausübungsvoraussetzungen auf die angeführte Rechtsgrundlage verwiesen wird:
– Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO;
– Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO;
– Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO;
– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO;
– Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO;
– Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO;
– Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO;
– Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO.


9.2 WIDERSPRUCHSRECHT
WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

 

10. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

10) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig – zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden die betroffenen Daten so lange gespeichert, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen.
Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis Sie Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausüben, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis Sie Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausüben.
Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

 

Prüfgebiet

Einleitung

Dieser Block ist als Prüfgebiet für Fernwärme deklariert. Bislang liegt zwar noch keine Fernwärme an, aber das Wärmenetz befindet sich im direkten Umfeld. Die Abnehmerstruktur ist für den Ausbau von Fernwärme als günstig anzusehen und rechtfertigt eine tiefergehende Analyse durch die Stadtwerke. 

Die Deklaration als Prüfgebiet schafft den Rahmen, die Option des Fernwärmeausbaus tiefergehend zu prüfen und konkrete Angebote auszuarbeiten.

Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass die Stadtwerke Schwedt derzeit auch die Option zur Umstellung des Erdgasnetzes auf Biomethan in diesem Areal prüfen. 

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als Prüfgebiet deklariert.

Prüfgebiete

Prüfgebiete sind gemäß WPG Areale, die im Rahmen der Wärmeplanung zunächst nicht eindeutig einer Wärmeversorgungsart zugewiesen werden können. Es bedarf weiterer Planung, um die Umsetzbarkeit von Fernwärme zu analysieren und ggf. konkrete Angebote ausarbeiten zu können.

Aus der Einteilung als Prüfgebiet erwächst keine Verpflichtung. Sofern Ihrerseits kein Interesse an einer Fernwärmelösung besteht, können Sie sich individuell versorgen.

Individual­versorgung

Wenn Sie kein Interesse an Fernwärme haben, obliegt es Ihnen, sich bei einer Heizungshavarie oder einem Neubau zukunftssicher aufzustellen. In diesem Zusammenhang gelten die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das kürzlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöste. 

Sofern Sie Interesse an einem Fernwärmeanschluss haben, melden Sie Ihr Anschlussbegehren direkt an die Stadtwerke.

Alternativ können Sie auch Kontakt mit der Stadt Schwedt/Oder über die Kontaktfunktion des Klimaportals aufnehmen.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäude­moderni­sierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht und sie sich individuell versorgen möchten oder müssen, weil akuter Handlungsdruck besteht.

Icon, Solarthermie

Solar­thermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direkt­heizungen

(hoher energetischer Gebäude­standard nötig)

Icon, Wärmepumpen-Hybridheizungen

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Icon, Wärmepumpe

Elektrisch betriebene Wärme­pumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Öl- und Gas­heizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizungen, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden. Der einzuhaltende Anteil erneuerbarer Energieträger steigt von 10 % in 2029 auf 60 % in 2040. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben. 

Die Stadtwerke prüfen derzeit die Umstellung des vorhandenen Erdgasnetzes auf Biomethan.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt  die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungstellen) | Zur Verbraucherzentrale

Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) | Zur Expertenliste

Prüfgebiet

Einleitung

In diesem Gebiet existiert bislang kein Fernwärmenetz. Allerdings ist ein Abwärmepotenzial aus der lokalen Biogasanlage vorhanden, das für eine Fernwärmeversorgung in Betracht gezogen werden kann. Bei effizienter Trassenplanung kann Fernwärme eine wirtschaftliche Versorgungslösung für dieses Areal darstellen.

Die Deklaration als Prüfgebiet schafft den Rahmen, dass sich Anwohnende und Biogasanlagen-Betreiber zusammenfinden, um die Möglichkeit für eine Fernwärmeversorgung tiefergehend zu prüfen. 

Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass die Stadtwerke Schwedt derzeit auch die Option zur Umstellung des Erdgasnetzes auf Biomethan in diesem Areal prüfen.

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als Prüfgebiet deklariert.

Prüfgebiete

Prüfgebiete sind gemäß WPG Areale, die im Rahmen der Wärmeplanung zunächst nicht eindeutig einer Wärmeversorgungsart zugewiesen werden können. Mögliche Gründe hierfür sind:

  • Mehrere gleichrangig infrage kommende Versorgungslösungen (z.B. Fernwärme und Individualversorgung)
  • Bauvorhaben, strategische Entscheidungen oder andere Entwicklungen, die zunächst abzuwarten sind
 

Im betrachteten Gebiet können sich Möglichkeiten für Fernwärme ergeben, sofern sich eine Interessengemeinschaft aus Anwohnenden und Betreiber der Biogasanlage formiert. Alternativ ist eine Individualversorgung möglich. Um dieser Abwägung Zeit zu geben, wurde der Ortsteil als Prüfgebiet deklariert.

Aus der Einteilung als Prüfgebiet erwächst keine Verpflichtung. Sofern Ihrerseits kein Interesse an einer Fernwärmelösung besteht, können Sie sich individuell versorgen.

Individual­versorgung

Wenn Sie kein Interesse an Fernwärme haben, obliegt es Ihnen, sich bei einer Heizungshavarie oder einem Neubau zukunftssicher aufzustellen. In diesem Zusammenhang gelten die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das kürzlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöste. 

Nachfolgende Punkte können dazu beitragen, Fernwärme in Ihrer Nachbarschaft zu realisieren:

  1. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarn das Interesse an Nah- bzw. Fernwärme und bilden Sie Interessensgemeinschaften. Wenn sich möglichst viele Leute dem Thema öffnen, erhöht das die Realisierungs­wahrscheinlichkeit. Ein hoher Anschlussgrad an ein potenzielles Wärmenetz steigert die Wirtschaftlichkeit und eröffnet Förderperspektive.
  2. Machen Sie sich mit Bürgerenergie­genossenschaften vertraut. Auch dies kann eine Option für die Umsetzung von Fernwärme sein.
  3. Holen Sie sich Hilfe bei der Stadt Nauen. Nehmen Sie dazu direkt Kontakt über das Klimaportal auf.

Machen Sie sich mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vertraut. Dieses Förderinstrument ist modular aufgebaut und ist derzeit (Stand 22.07.26) das entscheidende Medium, um Nah- oder Fernwärme vor dem Hintergrund der Investitionen in eine Wirtschaftlichkeit zu überführen. 

Über die BEW sind sowohl Investitionen als auch Betriebskosten für bestimmte Erneuerbare-Energien-Anlagen förderfähig. Zur Sicherung der Förderung muss zunächst eine Machbarkeitsstudie nach BEW-Modul 1 erarbeitet werden. Auch diese wird zu 50 % gefördert. 

Eine wesentliche Eingangsvoraussetzung für die BEW ist ein Netz, das mindestens 17 Gebäude oder 101 Wohneinheiten umfasst. 

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäude­moderni­sierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht und sie sich individuell versorgen möchten oder müssen, weil akuter Handlungsdruck besteht.

Icon, Solarthermie

Sola­rthermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direktheizungen

(hoher energetischer Gebäude­standard nötig)

Icon, Wärmepumpen-Hybridheizungen

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Icon, Wärmepumpe

Elektrisch betriebene Wärme­pumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Öl- und Gas­heizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizungen, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden. Der Anteil steigt von 10 % in 2029 auf 60 % in 2040. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben. 

Die Stadtwerke Schwedt analysieren derzeit Möglichkeiten für die Umstellung des Erdgasnetzes auf Biomethan.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt  die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Interesse an der Umsetzung von Fernwärme haben, setzen Sie sich bitte mit der Stadt Schwedt/Oder in Verbindung und bekunden Sie Ihr Anschlussbegehren.  

Die Stadt Schwedt/Oder bemüht sich, die Aktivitäten zu bündeln. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme das Kontaktformular des Klimaportals. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt gesammelt und beantwortet. 

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungstellen) | Zur Verbraucherzentrale

Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) | Zur Expertenliste

Individual­versorgung

Einleitung

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.

Darüber hinaus existiert in Ihrer Nachbarschaft kein Gasnetz. Die Errichtung eines Gasnetzes und die sukzessive Umstellung eines solchen auf Biomethan oder Wasserstoff ist derzeit nicht vorgesehen. 

In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht.   

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Individualversorgung festgelegt.

Individual­versorgung

In Gebieten mit Individualversorgung obliegt es den Gebäudeeigentümern, sich bei einer Heizungshavarie oder im Falle eines Neubaus zukunftssicher aufzustellen. Es gelten hierbei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar.

Icon, Solarthermie

Solar­thermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direk­theizungen

(hoher energetischer Gebäude­standard nötig)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe-Hybridheizung, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Elektrisch betriebene Wärme­pumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Öl- und Flüssig­gas­heizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Flüssiggasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote (2029: 10 %, 2040: 60 %) beigemengt werden. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.

Hinweis zu Luft- und Erdwärmepumpen

In Ihrer Nachbarschaft könnte es Einschränkungen in Bezug auf Luft- und Erdwärmepumpen geben. Bitte prüfen Sie die weiteren Karten für Hinweise.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für bspw. Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.

Darüber hinaus existiert in Ihrer Nachbarschaft kein Gasnetz. Die Errichtung eines Gasnetzes und die sukzessive Umstellung eines solchen auf Biomethan oder Wasserstoff ist derzeit nicht vorgesehen. 

In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht.   

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.

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Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Luft­wärme­pumpe ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.

Aufgrund der baulichen Struktur könnten sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen für Luftwärmepumpen durch Schallemissionen und Platzverhältnisse ergeben.

  1. Schall: Aufgrund der baulichen Struktur kann eine Flächendeckende Versorgung mit Luftwärmepumpen zu störender Lärmemission in diesem Areal führen. 
  2. Platzverhältnisse: Für einige Gebäude konnte anhand der vorliegenden Daten keine geeignete Aufstellfläche für eine Wärmepumpe identifiziert werden. 

Diese Einschätzung stellt kein absolutes Ausschlusskriterium dar.

Wärmepumpen unterliegen einer kontinuierlichen Entwicklung und sind bereits in den letzten Jahre immer leiser geworden. Es kann jedoch sein, dass sich einige Anwohnende bei flächendeckendem Einsatz von Luftwärmepumpen durch entstehende Geräusche gestört fühlen. 

Auch in Bezug auf den Aufstellort der Außeneinheiten gibt es fortwährend Entwicklungen und mittlerweile kreative Lösungen. Von der Installation auf dem Dach bis zur Unterbringung im Dachstuhl sind heute viele Optionen denkbar. 

Wenn Sie sich beim Heizungswechsel für eine Luftwärmepumpe interessieren,  empfiehlt es sich, bei der Wahl des Aggregates auch auf die Geräuschemissionen zu achten.

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. So wurde u.a. geprüft, ob sich durch flächendeckende Versorgung Ihrer Nachbarschaft mittels Luftwärmepumpen kritische Lärmemissionen (überschrittene Grenzwerte) einstellen können und ob sich um alle Gebäude hinreichende Freiflächen finden lassen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

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Erdwärme­pumpen ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.

In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft sowohl Einschränkungen durch Wasserschutzzonen als auch verfügbare Flächen.

  1. Wasserschutzzonen: Einige Flurstücke sind von einer Trinkwasserschutzzone berührt. Hier sind Erdwärmepumpen entweder ausgeschlossen, oder mit verschiedensten Auflagen genehmigungspflichtig. Prüfen Sie bitte die Kartendarstellungen zu den Schutzgebieten für weiterführende Informationen. 
  2. Flächenverfügbarkeit: Darüber hinaus ist die Siedlungsdichte in Ihrer Nachbarschaft erhöht. Es finden sich verschiedene Flurstücke, die wahrscheinlich keine hinreichende Flächenverfügbarkeit für Erdwärme (Sondenfelder) bieten. Die Möglichkeit zur Umsetzung sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden. Daher empfehlen wir weiterführende Beratungen in Anspruch zu nehmen. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

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Wasser­schutz­zone III (III A & III B)

Einleitung

Die Wasserschutzzone III bildet den größten Teil des Schutzgebiets. Sie wird häufig in Zone III A und III B unterteilt, wobei III A dichter zur Fassungsanlage gelegen ist und daher häufig strengere Auflagen in Bezug auf Erdwärme besitzt. 

Die Wasserschutzzone III schützt das Trinkwasser weniger in Bezug auf Keime, als in Bezug auf chemische Belastungen, wie Nitrate, Pestizide oder Industriechemikalien.

Da das Grundwasser von der Schutzzone III bis zur Fassungsanlage einige Jahrzehnte benötigt, dient dieses Schutzgebiet der langfristigen Sicherung gegen eine schleichende Kontamination des Trinkwassers.

In den Schutzzonen III A und III B ist der Betrieb von Erdwärmepumpen mindestens genehmigungspflichtig und je nach Technologie mit strengen Auflagen versehen. Zum Teil werden bestimmte Anlagen mit erhöhtem Risiko für das Grundwasser, wie etwa Sonden, ausgeschlossen. 

Hier empfiehlt sich der Kontakt zur unteren Wasserbehörde, um die Randbedingungen und Anforderungen an die Genehmigung einer möglichen Erdwärmepumpe abzuklären. 

Wasser­schutz­zone II

Einleitung

Die Wasserschutzzone II  umgibt den Fassungsbereich (Wasserschutzzone I)  einer Anlage zur Trinkwassergewinnung. Sie ist weitläufiger dimensioniert als die Schutzzone I.

Die Wasserschutzzone II  dient als natürliche Sicherheits- und Filterzone und schützt das Trinkwasser insbesondere vor einer mikrobiellen oder chemischen Verunreinigung. 

In der Wasserschutzzone II herrscht in Bezug auf Erdwärmepumpen, die das Grundwasser berühren, i.d.R. ein strenges Genehmigungsverbot. 

Eine Grundwasserentnahme ist nicht gestattet, was die Nutzung von Grundwasserwärmepumpen ausschließt. Selbiges gilt für Erdwärmesonden.

In wenigen Ausnahmefällen kann eine Anlage genehmigungsfähig sein, wenn Sie die Grundwasserleiter nicht berührt und darüber hinaus gehende Anforderungen erfüllt. Diese Randbedingung kann z.B. durch einige Erdwärmekollektoren erfüllt sein. 

Erdwärme­pumpen ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.

In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft  Einschränkungen durch verfügbare Flächen.

Die Siedlungsdichte ist in Ihrer Nachbarschaft erhöht. Es finden sich verschiedene Flurstücke, die wahrscheinlich keine hinreichende Flächenverfügbarkeit für Erdwärme (Sondenfelder) bieten. Die Möglichkeit zur Umsetzung sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden. Daher empfehlen wir weiterführende Beratungen in Anspruch zu nehmen. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

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Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Erdwärme­pumpen ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.

In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen durch Wasserschutzzonen. 

Einige Flurstücke sind von einer Trinkwasserschutzzone berührt. Hier sind Erdwärmepumpen entweder ausgeschlossen, oder mit verschiedensten Auflagen genehmigungspflichtig. Prüfen Sie bitte die Kartendarstellungen zu den Schutzgebieten für weiterführende Informationen. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

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Luftwärmepumpe ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.

Aufgrund der baulichen Struktur ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft ggf. hinderliche Platzverhältnisse für Luftwärmepumpen. Es kann also sein, dass nicht an jedem Gebäude eine Wärmepumpe gut platzierbar ist.

Dies stellt jedoch kein absolutes Ausschlusskriterium dar. Auch in beengten Siedlungsstrukturen können kreative Aufstellorte identifiziert werden. So können die Außeneinheiten unter bestimmten Bedingungen auf dem Dach oder bei hinreichender Größe sogar im Dachstuhl aufgestellt werden. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Bei einigen Gebäuden deuten sich herausfordernde Platzverhältnisse an, die einer Installation in Nähe zum zu beheizenden Gebäude entgegen stehen können. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

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Luftwärmepumpe ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.

Aufgrund der baulichen Struktur könnten sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen für Luftwärmepumpen durch Schallemissionen ergeben. Es kann sein, dass sich einige Anwohnende bei flächendeckendem Einsatz von Wärmepumpen durch entstehende Geräusche gestört fühlen. 

Dies stellt kein absolutes Ausschlusskriterium dar. Wärmepumpen unterliegen einer kontinuierlichen Entwicklung und sind bereits in den letzten Jahre immer leiser geworden. 

Wenn Sie sich beim Heizungswechsel für eine Luftwärmepumpe interessieren,  empfiehlt es sich, bei der Wahl des Aggregates auch auf die Geräuschemissionen zu achten.  

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. So wurde u.a. geprüft, ob sich durch flächendeckende Versorgung Ihrer Nachbarschaft mittels Luftwärmepumpen kritische Lärmemissionen (überschrittene Grenzwerte) einstellen können. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

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Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Erdwärmepumpe geeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur und Wasserschutzgebiete sind zunächst keine unmittelbaren Restriktionen in Bezug auf Erdwärmepumpen in diesem Areal erkennbar.

Eine Erdwärmepumpe könnte daher für eine Versorgung Ihres Gebäudes infrage kommen, sofern ein Heizungstausch ansteht.

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

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Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Luftwärmepumpe geeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur sind zunächst keine unmittelbaren Restriktionen in Bezug auf Luftwärmepumpen in diesem Areal erkennbar. 

Eine Luftwärmepumpe (Luft-Wasser-Wärmepumpe) könnte daher für eine Versorgung Ihres Gebäudes infrage kommen, sofern ein Heizungstausch ansteht. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man im Rahmen der Wärmeplanung  sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis stellt keine Technologieempfehlung dar und entspricht auch keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Für eine erste Grobeinschätzung zur Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe, nutzen Sie gern den Heizungsrechner. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale

Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Wasser­schutz­zone I

Einleitung

Die Wasserschutzzone I bildet den engsten Schutzbereich um eine Fassungsanlage, wie einen Trinkwasserbrunnen oder eine Quelle. Sie dient dazu, jede unmittelbare Verunreinigung des Trinkwassers zu vermeiden. 

Die Nutzung von Erdwärme ist praktisch ausgeschlossen, da der Schutz des Trinkwassers Vorrang hat.  

Individual­versorgung

Einleitung

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.

Darüber hinaus existiert in Ihrer Nachbarschaft kein Gasnetz. Die Errichtung eines Gasnetzes und die sukzessive Umstellung eines solchen auf Biomethan oder Wasserstoff ist derzeit nicht vorgesehen. 

In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht. In diesem Zusammenhang prüfen die Stadtwerke derzeit die Umstellung des vorhandenen Erdgasnetzes zu einer Versorgung mit Biomethan.

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Individualversorgung festgelegt.

Individual­versorgung

In Gebieten mit Individualversorgung obliegt es den Gebäudeeigentümern, sich bei einer Heizungshavarie oder im Falle eines Neubaus zukunftssicher aufzustellen. Es gelten hierbei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar.

Icon, Solarthermie

Solar­thermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direk­theizungen

(hoher energetischer Gebäude­standard nötig)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe-Hybridheizung, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Elektrisch betriebene Wärme­pumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Öl- und Gas­heizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden (2029: 10 %, 2040: 60 %). Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.

Hinweis zu Luft- und Erdwärmepumpen

In Ihrer Nachbarschaft könnte es Einschränkungen in Bezug auf Luft- und Erdwärmepumpen geben. Bitte prüfen Sie die weiteren Karten für Hinweise.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für bspw. Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.

Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale

Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Individual­versorgung

Einleitung

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint. 

In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht. In diesem Zusammenhang prüfen die Stadtwerke derzeit die Möglichkeit zur Umstellung des Erdgasnetzes auf Biomethan.

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Individualversorgung festgelegt.

Individual­versorgung

In Gebieten mit Individualversorgung obliegt es den Gebäudeeigentümern, sich bei einer Heizungshavarie oder im Falle eines Neubaus zukunftssicher aufzustellen. Es gelten hierbei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar.

Icon, Solarthermie

Solar­thermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direkt­heizungen

(hoher energe­tischer Gebäude­standard nötig)

Icon, Wärmepumpen-Hybridheizungen

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Icon, Wärmepumpe

Elektrisch betriebene Wärmepumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Öl- und Gas­heizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden. Der Anteil beträgt 10% in 2029 und wächst stufenweise auf 60% in 2040 an. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für bspw. Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.

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Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Individual­versorgung

Einleitung

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint. 

In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht.  In diesem Zusammenhang prüfen die Stadtwerke derzeit die Möglichkeit zur Umstellung des Erdgasnetzes auf eine Versorgung mit Biomethan.

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Individualversorgung festgelegt.

Individual­versorgung

In Gebieten mit Individualversorgung obliegt es den Gebäudeeigentümern, sich bei einer Heizungshavarie oder im Falle eines Neubaus zukunftssicher aufzustellen. Es gelten hierbei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar.

Icon, Solarthermie

Solar­thermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direk­theizungen

(hoher energetischer Gebäude­standard nötig)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe-Hybridheizung, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Elektrisch betriebene Wärme­pumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Öl- und Gas­heizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden. Der Anteil steigt von 10 % in 2029 stufenweise auf 60 % in 2040. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.

Hinweis zu Luft- und Erdwärmepumpen

In Ihrer Nachbarschaft könnte es Einschränkungen in Bezug auf Luft- und Erdwärmepumpen geben. Bitte prüfen Sie die weiteren Karten für Hinweise.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für bspw. Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.

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Fernwärme-Ausbau

Einleitung

Bislang wird dieses Areal noch nicht mit Fernwärme versorgt. Aufgrund der Bebauungsstruktur und der Tatsache, dass das Umfeld des Baublocks bereits zum Teil mit Fernwärme versorgt wird, soll Fernwärme auch in diesem Gebiet ausgebaut werden. Der Ausbau soll bis 2030 erfolgen. 

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für einen Ausbau der Fernwärme befunden.

Fernwärme­ausbau

Die Stadtwerke prüfen derzeit die Möglichkeit zum Ausbau der Fernwärme im betreffenden Gebiet. Im Stadtgebiet existieren hinreichend Potentiale an unvermeidbarer Abwärme, die genutzt werden können um weite Teile der Kernstadt kosteneffizient mit Fernwärme zu versorgen. Bereits heute wird ein wesentlicher Teil der Fernwärme aus Abwärme gespeist. Sofern Sie sich für die Fernwärme entscheiden, obliegt den Stadtwerken die vollständige Umstellung auf klimaneutrale Wärme. 

Da es sich bei dem anliegenden Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich. 

Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen. 

Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.

Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu den Stadtwerken auf.

Alternativ können Sie sich an die Stadt Schwedt/Oder wenden, die Sie gern, wenn Sie Fragen zur Fernwärme haben. Nutzen Sie dafür bitte die Kontaktfunktion des Klimaportals.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.

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Fernwärme-Verdichtung

Einleitung

Bei Ihnen liegt bereits Fernwärme an und gemäß Wärmeplanung soll das Wärmenetz auch zukünftig Ihre Nachbarschaft mit Wärme versorgen. Aus Gründen der Energie- und Investitionseffizienz sollte es das Ziel sein, möglichst viele Gebäude im Einzugsbereich der Fernwärme an das Netz anzuschließen. Da Ihr Baublock einen Anschlussgrad < 100 % aufweist, ist das Areal als Verdichtungsgebiet zur Erhöhung des Anschlussgrades bis zum Jahr 2030 deklariert. Wenn alle Gebäude angeschlossen werden, kann die Fernwärme nach dem Solidaritätsprinzip kosteneffizienter werden. 

Sofern Sie bereits an die Fernwärme angeschlossen sind, obliegt dem Fernwärmeversorger die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Ihrerseits besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Wenn sich Ihr Gebäude zwar im Fernwärme-Bestandsgebiet befindet, sie aber bislang noch keine Fernwärme beziehen, können Sie sich hier weiter informieren und ggf. Ihr Interesse für einen Anschluss bekunden. 

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Verdichtung des Fernwärmenetzes deklariert.

Fernwärme­verdichtung

Die Stadtwerke prüfen derzeit die Möglichkeit zur Verdichtung des Wärmenetzes im betreffenden Gebiet. Ziel sollte ein möglichst hoher Anschlussgrad sein. Dies Ziel folgt dem Grundsatz einer möglichst sozialgerechten und volkswirtschaftlich sinnvollen Wärmewende, in der Parallelinvestitionen in Strom- und Gasnetz sowie Fernwärme soweit wie möglich reduziert werden. 

Da es sich bei dem anliegenden Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich. 

Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen. 

Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.

Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu den Stadtwerken auf.

Alternativ können Sie sich an die Stadt Schwedt/Oder wenden, die Sie gern, wenn Sie Fragen zur Fernwärme haben. Nutzen Sie dafür bitte die Kontaktfunktion des Klimaportals.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.

Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale

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Gasnetz-Prüfgebiet

Einleitung

Wenngleich eine großflächige Umgestaltung des in Nauen bestehenden Erdgasnetzes zu Biomethan oder Wasserstoff weitgehend ausgeschlossen werden kann, so können sich im betreffenden Gebiet durchaus Möglichkeiten für den Einsatz grüner Gase ergeben. 

Im Gasnetz-Prüfgebiet liegen bereits bestehende Erdgas- oder Flüssiggasnetz vor und die Abnehmerstruktur deutet auf eine möglicherweise wirtschaftlich tragfähige Weiternutzung durch Substitution des Energieträgers hin. Entweder bestehen lokale Potenziale zur Erzeugung von Biomethan oder es besteht die Möglichkeit zur klimaneutralen Umgestaltung bspw. durch die Nutzung biogenen Flüssiggases (Bio-LPG).

Aus der Deklaration als Prüfgebiet geht keine Verpflichtung hervor. Die Dekarbonisierung der örtlich vorliegenden Wärmeversorgungsstruktur obliegt in erster Linie den Anschlussinhabern selbst.

Das bestehende Gasnetze wird – der aktuellen Gesetzeslage entsprechend – noch bis 2045 mit Erdgas versorgen können, sofern hinreichend Bedarf für den Betrieb besteht. Danach ist eine Versorgung mit Erdgas nach aktueller Gesetzeslage nicht mehr zulässig. Sofern weiterhin Bedarf an leitungsgebundener Gasversorgung besteht, könnte der Weiterbetrieb des Gasnetzes für den Netzbetreiber eine wirtschaftlich sinnvolle Option sein.

Die Festlegung als Prüfgebiet liefert jedoch keine Garantie für die netzbetreiberseitige Umstrukturierung der Gasbereitstellung und damit den Betrieb bzw. die Versorgung über 2045 hinaus.

Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Weiterbetriebs Ihres bestehenden Gasnetzanschlusses bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Nauen gesammelt und beantwortet. Alternativ wenden Sie sich direkt an ihren lokalen Versorger

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

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Prüfgebiet

Einleitung

Dieser Block ist als Prüfgebiet für Fernwärme deklariert. Bislang liegt zwar noch keine Fernwärme an, aber das Wärmenetz befindet sich im direkten Umfeld. Die Abnehmerstruktur ist für den Ausbau von Fernwärme als günstig anzusehen und rechtfertigt eine tiefergehende Analyse durch die Stadtwerke. 

Die Deklaration als Prüfgebiet schafft den Rahmen, die Option des Fernwärmeausbaus tiefergehend zu prüfen und konkrete Angebote auszuarbeiten. 

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als Prüfgebiet deklariert.

Prüfgebiete

Prüfgebiete sind gemäß WPG Areale, die im Rahmen der Wärmeplanung zunächst nicht eindeutig einer Wärmeversorgungsart zugewiesen werden können. Es bedarf weiterer Planung, um die Umsetzbarkeit von Fernwärme zu analysieren und ggf. konkrete Angebote ausarbeiten zu können.

Aus der Deklaration als Prüfgebiet gehen keine Verbindlichkeiten hervor. Sofern eine Fernwärmeversorgung für Sie als Anwohnende oder als ortsansässiges Unternehmen nicht infrage kommt, können Sie sich selbst um den Heizungstausch kümmern, sofern ein solcher ansteht (Individualversorgung). 

Individual­versorgung

Wenn Sie kein Interesse an Fernwärme haben, obliegt es Ihnen, sich bei einer Heizungshavarie oder einem Neubau zukunftssicher aufzustellen. In diesem Zusammenhang gelten die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das kürzlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöste. 

Sofern Sie Interesse an einem Fernwärmeanschluss haben, melden Sie Ihr Anschlussbegehren direkt an die Stadtwerke.

Alternativ können Sie auch Kontakt mit der Stadt Schwedt/Oder über die Kontaktfunktion des Klimaportals aufnehmen.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht und sie kein Interesse an einer Fernwärmelösung haben oder diese sich nicht schnell genug umsetzen lässt.

Icon, Solarthermie

Solar­thermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direkt­heizungen

(hoher energetischer Gebäude­standard nötig)

Icon, Wärmepumpen-Hybridheizungen

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Icon, Wärmepumpe

Elektrisch betriebene Wärme­pumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Öl- und Gasheizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden. Der Anteil steigt von 10 % in 2029 auf 60 % in 2040. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben. 

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt  die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Interesse an der Umsetzung von Fernwärme haben, setzen Sie sich bitte mit der Stadt Schwedt/Oder in Verbindung und bekunden Sie Ihr Anschlussbegehren.  

Die Stadt Schwedt/Oder bemüht sich, die Aktivitäten zu bündeln. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme das Kontaktformular des Klimaportals. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt gesammelt und beantwortet. 

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

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Fernwärme-Bestand

Einleitung

In diesem Areal liegt bereits Fernwärme an und gemäß Wärmeplanung soll das Wärmenetz auch zukünftig Ihre Nachbarschaft mit Wärme versorgen. Sofern Sie bereits an die Fernwärme angeschlossen sind, obliegt dem Fernwärmeversorger die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Ihrerseits besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock für die Weiterführung der Fernwärmeversorgung vorgesehen.

Bereits heute wird ein wesentlicher Teil der Schwedter Fernwärme durch unverweidbare, industrielle Abwärme bereitgestellt. Die Vollständige Umgestaltung auf Abwärme und/oder Erneuere obliegt dem Fernwärmeversorger.

Individual­versorgung

Einleitung

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.

Darüber hinaus existiert in Ihrer Nachbarschaft kein Gasnetz. Die Errichtung eines Gasnetzes und die sukzessive Umstellung eines solchen auf Biomethan oder Wasserstoff ist derzeit nicht vorgesehen. 

In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht.   

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Individualversorgung festgelegt.

Individual­versorgung

In Gebieten mit Individualversorgung obliegt es den Gebäudeeigentümern, sich bei einer Heizungshavarie oder im Falle eines Neubaus zukunftssicher aufzustellen. Es gelten hierbei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar.

Icon, Solarthermie

Solar­thermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direkt­heizungen

(hoher energetischer Gebäude­standard nötig)

Icon, Wärmepumpen-Hybridheizungen

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Icon, Wärmepumpe

Elektrisch betriebene Wärmepumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Öl- und Flüssig­gas­heizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Flüssiggasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Grüngasquote beigemengt werden.  Der Anteil liegt in 2029 zunächst bei 10 % und steigt bis 2040 stufenweise auf 60 %. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für bspw. Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.

Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale

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