Öffentlich­keits­beteiligung zur kommunalen Wärme­planung startet

07.07.26 | 1 Min Lesezeit

Kommunale Wärmeplanung, Eignungsgebiete, zukünftige Versorgungsgebiete, Schwedt/Oder

Der kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument, das eine Strategie und Maßnahmen aufzeigt, wie in Schwedt/Oder eine klimafreundliche und zukunftssichere Wärmeversorgung etabliert werden kann. 

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnende (zum 01.01.24) müssen bis zum 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan als strategische Weichenstellung für den Wärmesektor erarbeiten. Die Stadt Schwedt/Oder hat sich jedoch frühzeitig auf den Weg der Wärmeplanung begeben, um Planungssicherheit zu fördern und Zugang zu Fördermitteln für die Umsetzung zu erhalten. 

Der kommunale Wärmeplan liegt derzeit im Entwurf vor und durchläuft ab dem 14.07.26 die öffentliche Beteiligung. Anwohnende und Träger öffentlicher Belange können bis zum 14.08.26 Stellungnahmen zum Wärmeplan einreichen. Auf Grundlage der Einreichungen und deren Abwägung wird der kommunale Wärmeplan finalisiert und in die Beschlussfolge gegeben. 

Die Beteiligung erfolgt über das DiPlanPortal. Dieses erreichen Sie über den nachstehenden Link:

Öffentlichkeitsbeteiligung | DiPlanungBeteiligung Bauleitplanung

Schwedt/Oder, Stadtsignet

Stadt Schwedt/Oder

Fachbereich 3 | Stadtplanung

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Weiterführende Links

Prüfgebiet

Einleitung

Dieser Block ist als Prüfgebiet für Fernwärme deklariert. Bislang liegt zwar noch keine Fernwärme an, aber das Wärmenetz befindet sich im direkten Umfeld. Die Abnehmerstruktur ist für den Ausbau von Fernwärme als günstig anzusehen und rechtfertigt eine tiefergehende Analyse durch die Stadtwerke. 

Die Deklaration als Prüfgebiet schafft den Rahmen, die Option des Fernwärmeausbaus tiefergehend zu prüfen und konkrete Angebote auszuarbeiten.

Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass die Stadtwerke Schwedt derzeit auch die Option zur Umstellung des Erdgasnetzes auf Biomethan in diesem Areal prüfen. 

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als Prüfgebiet deklariert.

Prüfgebiete

Prüfgebiete sind gemäß WPG Areale, die im Rahmen der Wärmeplanung zunächst nicht eindeutig einer Wärmeversorgungsart zugewiesen werden können. Es bedarf weiterer Planung, um die Umsetzbarkeit von Fernwärme zu analysieren und ggf. konkrete Angebote ausarbeiten zu können.

Aus der Einteilung als Prüfgebiet erwächst keine Verpflichtung. Sofern Ihrerseits kein Interesse an einer Fernwärmelösung besteht, können Sie sich individuell versorgen.

Individual­versorgung

Wenn Sie kein Interesse an Fernwärme haben, obliegt es Ihnen, sich bei einer Heizungshavarie oder einem Neubau zukunftssicher aufzustellen. In diesem Zusammenhang gelten die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das kürzlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöste. 

Sofern Sie Interesse an einem Fernwärmeanschluss haben, melden Sie Ihr Anschlussbegehren direkt an die Stadtwerke.

Alternativ können Sie auch Kontakt mit der Stadt Schwedt/Oder über die Kontaktfunktion des Klimaportals aufnehmen.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäude­moderni­sierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht und sie sich individuell versorgen möchten oder müssen, weil akuter Handlungsdruck besteht.

Icon, Solarthermie

Solar­thermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direkt­heizungen

(hoher energetischer Gebäude­standard nötig)

Icon, Wärmepumpen-Hybridheizungen

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Icon, Wärmepumpe

Elektrisch betriebene Wärme­pumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Öl- und Gas­heizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizungen, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden. Der einzuhaltende Anteil erneuerbarer Energieträger steigt von 10 % in 2029 auf 60 % in 2040. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben. 

Die Stadtwerke prüfen derzeit die Umstellung des vorhandenen Erdgasnetzes auf Biomethan.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt  die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungstellen) | Zur Verbraucherzentrale

Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) | Zur Expertenliste

Prüfgebiet

Einleitung

In diesem Gebiet existiert bislang kein Fernwärmenetz. Allerdings ist ein Abwärmepotenzial aus der lokalen Biogasanlage vorhanden, das für eine Fernwärmeversorgung in Betracht gezogen werden kann. Bei effizienter Trassenplanung kann Fernwärme eine wirtschaftliche Versorgungslösung für dieses Areal darstellen.

Die Deklaration als Prüfgebiet schafft den Rahmen, dass sich Anwohnende und Biogasanlagen-Betreiber zusammenfinden, um die Möglichkeit für eine Fernwärmeversorgung tiefergehend zu prüfen. 

Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass die Stadtwerke Schwedt derzeit auch die Option zur Umstellung des Erdgasnetzes auf Biomethan in diesem Areal prüfen.

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als Prüfgebiet deklariert.

Prüfgebiete

Prüfgebiete sind gemäß WPG Areale, die im Rahmen der Wärmeplanung zunächst nicht eindeutig einer Wärmeversorgungsart zugewiesen werden können. Mögliche Gründe hierfür sind:

  • Mehrere gleichrangig infrage kommende Versorgungslösungen (z.B. Fernwärme und Individualversorgung)
  • Bauvorhaben, strategische Entscheidungen oder andere Entwicklungen, die zunächst abzuwarten sind
 

Im betrachteten Gebiet können sich Möglichkeiten für Fernwärme ergeben, sofern sich eine Interessengemeinschaft aus Anwohnenden und Betreiber der Biogasanlage formiert. Alternativ ist eine Individualversorgung möglich. Um dieser Abwägung Zeit zu geben, wurde der Ortsteil als Prüfgebiet deklariert.

Aus der Einteilung als Prüfgebiet erwächst keine Verpflichtung. Sofern Ihrerseits kein Interesse an einer Fernwärmelösung besteht, können Sie sich individuell versorgen.

Individual­versorgung

Wenn Sie kein Interesse an Fernwärme haben, obliegt es Ihnen, sich bei einer Heizungshavarie oder einem Neubau zukunftssicher aufzustellen. In diesem Zusammenhang gelten die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das kürzlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöste. 

Nachfolgende Punkte können dazu beitragen, Fernwärme in Ihrer Nachbarschaft zu realisieren:

  1. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarn das Interesse an Nah- bzw. Fernwärme und bilden Sie Interessensgemeinschaften. Wenn sich möglichst viele Leute dem Thema öffnen, erhöht das die Realisierungs­wahrscheinlichkeit. Ein hoher Anschlussgrad an ein potenzielles Wärmenetz steigert die Wirtschaftlichkeit und eröffnet Förderperspektive.
  2. Machen Sie sich mit Bürgerenergie­genossenschaften vertraut. Auch dies kann eine Option für die Umsetzung von Fernwärme sein.
  3. Holen Sie sich Hilfe bei der Stadt Nauen. Nehmen Sie dazu direkt Kontakt über das Klimaportal auf.

Machen Sie sich mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vertraut. Dieses Förderinstrument ist modular aufgebaut und ist derzeit (Stand 22.07.26) das entscheidende Medium, um Nah- oder Fernwärme vor dem Hintergrund der Investitionen in eine Wirtschaftlichkeit zu überführen. 

Über die BEW sind sowohl Investitionen als auch Betriebskosten für bestimmte Erneuerbare-Energien-Anlagen förderfähig. Zur Sicherung der Förderung muss zunächst eine Machbarkeitsstudie nach BEW-Modul 1 erarbeitet werden. Auch diese wird zu 50 % gefördert. 

Eine wesentliche Eingangsvoraussetzung für die BEW ist ein Netz, das mindestens 17 Gebäude oder 101 Wohneinheiten umfasst. 

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäude­moderni­sierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht und sie sich individuell versorgen möchten oder müssen, weil akuter Handlungsdruck besteht.

Icon, Solarthermie

Sola­rthermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direktheizungen

(hoher energetischer Gebäude­standard nötig)

Icon, Wärmepumpen-Hybridheizungen

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Icon, Wärmepumpe

Elektrisch betriebene Wärme­pumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Öl- und Gas­heizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizungen, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden. Der Anteil steigt von 10 % in 2029 auf 60 % in 2040. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben. 

Die Stadtwerke Schwedt analysieren derzeit Möglichkeiten für die Umstellung des Erdgasnetzes auf Biomethan.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt  die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Interesse an der Umsetzung von Fernwärme haben, setzen Sie sich bitte mit der Stadt Schwedt/Oder in Verbindung und bekunden Sie Ihr Anschlussbegehren.  

Die Stadt Schwedt/Oder bemüht sich, die Aktivitäten zu bündeln. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme das Kontaktformular des Klimaportals. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt gesammelt und beantwortet. 

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungstellen) | Zur Verbraucherzentrale

Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) | Zur Expertenliste

Individual­versorgung

Einleitung

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.

Darüber hinaus existiert in Ihrer Nachbarschaft kein Gasnetz. Die Errichtung eines Gasnetzes und die sukzessive Umstellung eines solchen auf Biomethan oder Wasserstoff ist derzeit nicht vorgesehen. 

In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht.   

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Individualversorgung festgelegt.

Individual­versorgung

In Gebieten mit Individualversorgung obliegt es den Gebäudeeigentümern, sich bei einer Heizungshavarie oder im Falle eines Neubaus zukunftssicher aufzustellen. Es gelten hierbei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar.

Icon, Solarthermie

Solar­thermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direk­theizungen

(hoher energetischer Gebäude­standard nötig)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe-Hybridheizung, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Elektrisch betriebene Wärme­pumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Öl- und Flüssig­gas­heizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Flüssiggasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote (2029: 10 %, 2040: 60 %) beigemengt werden. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.

Hinweis zu Luft- und Erdwärmepumpen

In Ihrer Nachbarschaft könnte es Einschränkungen in Bezug auf Luft- und Erdwärmepumpen geben. Bitte prüfen Sie die weiteren Karten für Hinweise.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für bspw. Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.

Darüber hinaus existiert in Ihrer Nachbarschaft kein Gasnetz. Die Errichtung eines Gasnetzes und die sukzessive Umstellung eines solchen auf Biomethan oder Wasserstoff ist derzeit nicht vorgesehen. 

In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht.   

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.

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Luft­wärme­pumpe ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.

Aufgrund der baulichen Struktur könnten sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen für Luftwärmepumpen durch Schallemissionen und Platzverhältnisse ergeben.

  1. Schall: Aufgrund der baulichen Struktur kann eine Flächendeckende Versorgung mit Luftwärmepumpen zu störender Lärmemission in diesem Areal führen. 
  2. Platzverhältnisse: Für einige Gebäude konnte anhand der vorliegenden Daten keine geeignete Aufstellfläche für eine Wärmepumpe identifiziert werden. 

Diese Einschätzung stellt kein absolutes Ausschlusskriterium dar.

Wärmepumpen unterliegen einer kontinuierlichen Entwicklung und sind bereits in den letzten Jahre immer leiser geworden. Es kann jedoch sein, dass sich einige Anwohnende bei flächendeckendem Einsatz von Luftwärmepumpen durch entstehende Geräusche gestört fühlen. 

Auch in Bezug auf den Aufstellort der Außeneinheiten gibt es fortwährend Entwicklungen und mittlerweile kreative Lösungen. Von der Installation auf dem Dach bis zur Unterbringung im Dachstuhl sind heute viele Optionen denkbar. 

Wenn Sie sich beim Heizungswechsel für eine Luftwärmepumpe interessieren,  empfiehlt es sich, bei der Wahl des Aggregates auch auf die Geräuschemissionen zu achten.

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. So wurde u.a. geprüft, ob sich durch flächendeckende Versorgung Ihrer Nachbarschaft mittels Luftwärmepumpen kritische Lärmemissionen (überschrittene Grenzwerte) einstellen können und ob sich um alle Gebäude hinreichende Freiflächen finden lassen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

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Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Erdwärme­pumpen ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.

In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft sowohl Einschränkungen durch Wasserschutzzonen als auch verfügbare Flächen.

  1. Wasserschutzzonen: Einige Flurstücke sind von einer Trinkwasserschutzzone berührt. Hier sind Erdwärmepumpen entweder ausgeschlossen, oder mit verschiedensten Auflagen genehmigungspflichtig. Prüfen Sie bitte die Kartendarstellungen zu den Schutzgebieten für weiterführende Informationen. 
  2. Flächenverfügbarkeit: Darüber hinaus ist die Siedlungsdichte in Ihrer Nachbarschaft erhöht. Es finden sich verschiedene Flurstücke, die wahrscheinlich keine hinreichende Flächenverfügbarkeit für Erdwärme (Sondenfelder) bieten. Die Möglichkeit zur Umsetzung sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden. Daher empfehlen wir weiterführende Beratungen in Anspruch zu nehmen. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale

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Wasser­schutz­zone III (III A & III B)

Einleitung

Die Wasserschutzzone III bildet den größten Teil des Schutzgebiets. Sie wird häufig in Zone III A und III B unterteilt, wobei III A dichter zur Fassungsanlage gelegen ist und daher häufig strengere Auflagen in Bezug auf Erdwärme besitzt. 

Die Wasserschutzzone III schützt das Trinkwasser weniger in Bezug auf Keime, als in Bezug auf chemische Belastungen, wie Nitrate, Pestizide oder Industriechemikalien.

Da das Grundwasser von der Schutzzone III bis zur Fassungsanlage einige Jahrzehnte benötigt, dient dieses Schutzgebiet der langfristigen Sicherung gegen eine schleichende Kontamination des Trinkwassers.

In den Schutzzonen III A und III B ist der Betrieb von Erdwärmepumpen mindestens genehmigungspflichtig und je nach Technologie mit strengen Auflagen versehen. Zum Teil werden bestimmte Anlagen mit erhöhtem Risiko für das Grundwasser, wie etwa Sonden, ausgeschlossen. 

Hier empfiehlt sich der Kontakt zur unteren Wasserbehörde, um die Randbedingungen und Anforderungen an die Genehmigung einer möglichen Erdwärmepumpe abzuklären. 

Wasser­schutz­zone II

Einleitung

Die Wasserschutzzone II  umgibt den Fassungsbereich (Wasserschutzzone I)  einer Anlage zur Trinkwassergewinnung. Sie ist weitläufiger dimensioniert als die Schutzzone I.

Die Wasserschutzzone II  dient als natürliche Sicherheits- und Filterzone und schützt das Trinkwasser insbesondere vor einer mikrobiellen oder chemischen Verunreinigung. 

In der Wasserschutzzone II herrscht in Bezug auf Erdwärmepumpen, die das Grundwasser berühren, i.d.R. ein strenges Genehmigungsverbot. 

Eine Grundwasserentnahme ist nicht gestattet, was die Nutzung von Grundwasserwärmepumpen ausschließt. Selbiges gilt für Erdwärmesonden.

In wenigen Ausnahmefällen kann eine Anlage genehmigungsfähig sein, wenn Sie die Grundwasserleiter nicht berührt und darüber hinaus gehende Anforderungen erfüllt. Diese Randbedingung kann z.B. durch einige Erdwärmekollektoren erfüllt sein. 

Erdwärme­pumpen ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.

In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft  Einschränkungen durch verfügbare Flächen.

Die Siedlungsdichte ist in Ihrer Nachbarschaft erhöht. Es finden sich verschiedene Flurstücke, die wahrscheinlich keine hinreichende Flächenverfügbarkeit für Erdwärme (Sondenfelder) bieten. Die Möglichkeit zur Umsetzung sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden. Daher empfehlen wir weiterführende Beratungen in Anspruch zu nehmen. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale

Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Erdwärme­pumpen ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.

In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen durch Wasserschutzzonen. 

Einige Flurstücke sind von einer Trinkwasserschutzzone berührt. Hier sind Erdwärmepumpen entweder ausgeschlossen, oder mit verschiedensten Auflagen genehmigungspflichtig. Prüfen Sie bitte die Kartendarstellungen zu den Schutzgebieten für weiterführende Informationen. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale

Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Luftwärmepumpe ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.

Aufgrund der baulichen Struktur ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft ggf. hinderliche Platzverhältnisse für Luftwärmepumpen. Es kann also sein, dass nicht an jedem Gebäude eine Wärmepumpe gut platzierbar ist.

Dies stellt jedoch kein absolutes Ausschlusskriterium dar. Auch in beengten Siedlungsstrukturen können kreative Aufstellorte identifiziert werden. So können die Außeneinheiten unter bestimmten Bedingungen auf dem Dach oder bei hinreichender Größe sogar im Dachstuhl aufgestellt werden. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Bei einigen Gebäuden deuten sich herausfordernde Platzverhältnisse an, die einer Installation in Nähe zum zu beheizenden Gebäude entgegen stehen können. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale

Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Luftwärmepumpe ggf. ungeeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.

Aufgrund der baulichen Struktur könnten sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen für Luftwärmepumpen durch Schallemissionen ergeben. Es kann sein, dass sich einige Anwohnende bei flächendeckendem Einsatz von Wärmepumpen durch entstehende Geräusche gestört fühlen. 

Dies stellt kein absolutes Ausschlusskriterium dar. Wärmepumpen unterliegen einer kontinuierlichen Entwicklung und sind bereits in den letzten Jahre immer leiser geworden. 

Wenn Sie sich beim Heizungswechsel für eine Luftwärmepumpe interessieren,  empfiehlt es sich, bei der Wahl des Aggregates auch auf die Geräuschemissionen zu achten.  

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. So wurde u.a. geprüft, ob sich durch flächendeckende Versorgung Ihrer Nachbarschaft mittels Luftwärmepumpen kritische Lärmemissionen (überschrittene Grenzwerte) einstellen können. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

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Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Erdwärmepumpe geeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur und Wasserschutzgebiete sind zunächst keine unmittelbaren Restriktionen in Bezug auf Erdwärmepumpen in diesem Areal erkennbar.

Eine Erdwärmepumpe könnte daher für eine Versorgung Ihres Gebäudes infrage kommen, sofern ein Heizungstausch ansteht.

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.

Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.

Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen. 

Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

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Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Luftwärmepumpe geeignet

Einleitung

Anhand der vorhandenen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur sind zunächst keine unmittelbaren Restriktionen in Bezug auf Luftwärmepumpen in diesem Areal erkennbar. 

Eine Luftwärmepumpe (Luft-Wasser-Wärmepumpe) könnte daher für eine Versorgung Ihres Gebäudes infrage kommen, sofern ein Heizungstausch ansteht. 

Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.

Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man im Rahmen der Wärmeplanung  sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist. 

Wichtiger Hinweis

Dieses Analyseergebnis stellt keine Technologieempfehlung dar und entspricht auch keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden.  Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Für eine erste Grobeinschätzung zur Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe, nutzen Sie gern den Heizungsrechner. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.

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Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste

Wasser­schutz­zone I

Einleitung

Die Wasserschutzzone I bildet den engsten Schutzbereich um eine Fassungsanlage, wie einen Trinkwasserbrunnen oder eine Quelle. Sie dient dazu, jede unmittelbare Verunreinigung des Trinkwassers zu vermeiden. 

Die Nutzung von Erdwärme ist praktisch ausgeschlossen, da der Schutz des Trinkwassers Vorrang hat.  

Individual­versorgung

Einleitung

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.

Darüber hinaus existiert in Ihrer Nachbarschaft kein Gasnetz. Die Errichtung eines Gasnetzes und die sukzessive Umstellung eines solchen auf Biomethan oder Wasserstoff ist derzeit nicht vorgesehen. 

In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht. In diesem Zusammenhang prüfen die Stadtwerke derzeit die Umstellung des vorhandenen Erdgasnetzes zu einer Versorgung mit Biomethan.

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Individualversorgung festgelegt.

Individual­versorgung

In Gebieten mit Individualversorgung obliegt es den Gebäudeeigentümern, sich bei einer Heizungshavarie oder im Falle eines Neubaus zukunftssicher aufzustellen. Es gelten hierbei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar.

Icon, Solarthermie

Solar­thermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direk­theizungen

(hoher energetischer Gebäude­standard nötig)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe-Hybridheizung, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Elektrisch betriebene Wärme­pumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Öl- und Gas­heizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden (2029: 10 %, 2040: 60 %). Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.

Hinweis zu Luft- und Erdwärmepumpen

In Ihrer Nachbarschaft könnte es Einschränkungen in Bezug auf Luft- und Erdwärmepumpen geben. Bitte prüfen Sie die weiteren Karten für Hinweise.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für bspw. Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.

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Individual­versorgung

Einleitung

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint. 

In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht. In diesem Zusammenhang prüfen die Stadtwerke derzeit die Möglichkeit zur Umstellung des Erdgasnetzes auf Biomethan.

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Individualversorgung festgelegt.

Individual­versorgung

In Gebieten mit Individualversorgung obliegt es den Gebäudeeigentümern, sich bei einer Heizungshavarie oder im Falle eines Neubaus zukunftssicher aufzustellen. Es gelten hierbei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar.

Icon, Solarthermie

Solar­thermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direkt­heizungen

(hoher energe­tischer Gebäude­standard nötig)

Icon, Wärmepumpen-Hybridheizungen

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Icon, Wärmepumpe

Elektrisch betriebene Wärmepumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Öl- und Gas­heizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden. Der Anteil beträgt 10% in 2029 und wächst stufenweise auf 60% in 2040 an. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für bspw. Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.

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Individual­versorgung

Einleitung

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint. 

In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht.  In diesem Zusammenhang prüfen die Stadtwerke derzeit die Möglichkeit zur Umstellung des Erdgasnetzes auf eine Versorgung mit Biomethan.

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Individualversorgung festgelegt.

Individual­versorgung

In Gebieten mit Individualversorgung obliegt es den Gebäudeeigentümern, sich bei einer Heizungshavarie oder im Falle eines Neubaus zukunftssicher aufzustellen. Es gelten hierbei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar.

Icon, Solarthermie

Solar­thermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direk­theizungen

(hoher energetischer Gebäude­standard nötig)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe-Hybridheizung, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Einschränkungen, fehlende Eignung Wärmepumpe, Luftwärmepumpe, Einfamilienhaus

Elektrisch betriebene Wärme­pumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Solarthermie-Hybridheizungen

Öl- und Gas­heizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden. Der Anteil steigt von 10 % in 2029 stufenweise auf 60 % in 2040. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.

Hinweis zu Luft- und Erdwärmepumpen

In Ihrer Nachbarschaft könnte es Einschränkungen in Bezug auf Luft- und Erdwärmepumpen geben. Bitte prüfen Sie die weiteren Karten für Hinweise.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für bspw. Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.

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Fernwärme-Ausbau

Einleitung

Bislang wird dieses Areal noch nicht mit Fernwärme versorgt. Aufgrund der Bebauungsstruktur und der Tatsache, dass das Umfeld des Baublocks bereits zum Teil mit Fernwärme versorgt wird, soll Fernwärme auch in diesem Gebiet ausgebaut werden. Der Ausbau soll bis 2030 erfolgen. 

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für einen Ausbau der Fernwärme befunden.

Fernwärme­ausbau

Die Stadtwerke prüfen derzeit die Möglichkeit zum Ausbau der Fernwärme im betreffenden Gebiet. Im Stadtgebiet existieren hinreichend Potentiale an unvermeidbarer Abwärme, die genutzt werden können um weite Teile der Kernstadt kosteneffizient mit Fernwärme zu versorgen. Bereits heute wird ein wesentlicher Teil der Fernwärme aus Abwärme gespeist. Sofern Sie sich für die Fernwärme entscheiden, obliegt den Stadtwerken die vollständige Umstellung auf klimaneutrale Wärme. 

Da es sich bei dem anliegenden Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich. 

Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen. 

Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.

Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu den Stadtwerken auf.

Alternativ können Sie sich an die Stadt Schwedt/Oder wenden, die Sie gern, wenn Sie Fragen zur Fernwärme haben. Nutzen Sie dafür bitte die Kontaktfunktion des Klimaportals.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.

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Fernwärme-Verdichtung

Einleitung

Bei Ihnen liegt bereits Fernwärme an und gemäß Wärmeplanung soll das Wärmenetz auch zukünftig Ihre Nachbarschaft mit Wärme versorgen. Aus Gründen der Energie- und Investitionseffizienz sollte es das Ziel sein, möglichst viele Gebäude im Einzugsbereich der Fernwärme an das Netz anzuschließen. Da Ihr Baublock einen Anschlussgrad < 100 % aufweist, ist das Areal als Verdichtungsgebiet zur Erhöhung des Anschlussgrades bis zum Jahr 2030 deklariert. Wenn alle Gebäude angeschlossen werden, kann die Fernwärme nach dem Solidaritätsprinzip kosteneffizienter werden. 

Sofern Sie bereits an die Fernwärme angeschlossen sind, obliegt dem Fernwärmeversorger die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Ihrerseits besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Wenn sich Ihr Gebäude zwar im Fernwärme-Bestandsgebiet befindet, sie aber bislang noch keine Fernwärme beziehen, können Sie sich hier weiter informieren und ggf. Ihr Interesse für einen Anschluss bekunden. 

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Verdichtung des Fernwärmenetzes deklariert.

Fernwärme­verdichtung

Die Stadtwerke prüfen derzeit die Möglichkeit zur Verdichtung des Wärmenetzes im betreffenden Gebiet. Ziel sollte ein möglichst hoher Anschlussgrad sein. Dies Ziel folgt dem Grundsatz einer möglichst sozialgerechten und volkswirtschaftlich sinnvollen Wärmewende, in der Parallelinvestitionen in Strom- und Gasnetz sowie Fernwärme soweit wie möglich reduziert werden. 

Da es sich bei dem anliegenden Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich. 

Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen. 

Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.

Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu den Stadtwerken auf.

Alternativ können Sie sich an die Stadt Schwedt/Oder wenden, die Sie gern, wenn Sie Fragen zur Fernwärme haben. Nutzen Sie dafür bitte die Kontaktfunktion des Klimaportals.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.

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Gasnetz-Prüfgebiet

Einleitung

Wenngleich eine großflächige Umgestaltung des in Nauen bestehenden Erdgasnetzes zu Biomethan oder Wasserstoff weitgehend ausgeschlossen werden kann, so können sich im betreffenden Gebiet durchaus Möglichkeiten für den Einsatz grüner Gase ergeben. 

Im Gasnetz-Prüfgebiet liegen bereits bestehende Erdgas- oder Flüssiggasnetz vor und die Abnehmerstruktur deutet auf eine möglicherweise wirtschaftlich tragfähige Weiternutzung durch Substitution des Energieträgers hin. Entweder bestehen lokale Potenziale zur Erzeugung von Biomethan oder es besteht die Möglichkeit zur klimaneutralen Umgestaltung bspw. durch die Nutzung biogenen Flüssiggases (Bio-LPG).

Aus der Deklaration als Prüfgebiet geht keine Verpflichtung hervor. Die Dekarbonisierung der örtlich vorliegenden Wärmeversorgungsstruktur obliegt in erster Linie den Anschlussinhabern selbst.

Das bestehende Gasnetze wird – der aktuellen Gesetzeslage entsprechend – noch bis 2045 mit Erdgas versorgen können, sofern hinreichend Bedarf für den Betrieb besteht. Danach ist eine Versorgung mit Erdgas nach aktueller Gesetzeslage nicht mehr zulässig. Sofern weiterhin Bedarf an leitungsgebundener Gasversorgung besteht, könnte der Weiterbetrieb des Gasnetzes für den Netzbetreiber eine wirtschaftlich sinnvolle Option sein.

Die Festlegung als Prüfgebiet liefert jedoch keine Garantie für die netzbetreiberseitige Umstrukturierung der Gasbereitstellung und damit den Betrieb bzw. die Versorgung über 2045 hinaus.

Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Weiterbetriebs Ihres bestehenden Gasnetzanschlusses bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Nauen gesammelt und beantwortet. Alternativ wenden Sie sich direkt an ihren lokalen Versorger

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

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Prüfgebiet

Einleitung

Dieser Block ist als Prüfgebiet für Fernwärme deklariert. Bislang liegt zwar noch keine Fernwärme an, aber das Wärmenetz befindet sich im direkten Umfeld. Die Abnehmerstruktur ist für den Ausbau von Fernwärme als günstig anzusehen und rechtfertigt eine tiefergehende Analyse durch die Stadtwerke. 

Die Deklaration als Prüfgebiet schafft den Rahmen, die Option des Fernwärmeausbaus tiefergehend zu prüfen und konkrete Angebote auszuarbeiten. 

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als Prüfgebiet deklariert.

Prüfgebiete

Prüfgebiete sind gemäß WPG Areale, die im Rahmen der Wärmeplanung zunächst nicht eindeutig einer Wärmeversorgungsart zugewiesen werden können. Es bedarf weiterer Planung, um die Umsetzbarkeit von Fernwärme zu analysieren und ggf. konkrete Angebote ausarbeiten zu können.

Aus der Deklaration als Prüfgebiet gehen keine Verbindlichkeiten hervor. Sofern eine Fernwärmeversorgung für Sie als Anwohnende oder als ortsansässiges Unternehmen nicht infrage kommt, können Sie sich selbst um den Heizungstausch kümmern, sofern ein solcher ansteht (Individualversorgung). 

Individual­versorgung

Wenn Sie kein Interesse an Fernwärme haben, obliegt es Ihnen, sich bei einer Heizungshavarie oder einem Neubau zukunftssicher aufzustellen. In diesem Zusammenhang gelten die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das kürzlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöste. 

Sofern Sie Interesse an einem Fernwärmeanschluss haben, melden Sie Ihr Anschlussbegehren direkt an die Stadtwerke.

Alternativ können Sie auch Kontakt mit der Stadt Schwedt/Oder über die Kontaktfunktion des Klimaportals aufnehmen.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht und sie kein Interesse an einer Fernwärmelösung haben oder diese sich nicht schnell genug umsetzen lässt.

Icon, Solarthermie

Solar­thermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direkt­heizungen

(hoher energetischer Gebäude­standard nötig)

Icon, Wärmepumpen-Hybridheizungen

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Icon, Wärmepumpe

Elektrisch betriebene Wärme­pumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Öl- und Gasheizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden. Der Anteil steigt von 10 % in 2029 auf 60 % in 2040. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben. 

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt  die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

Wenn Sie Interesse an der Umsetzung von Fernwärme haben, setzen Sie sich bitte mit der Stadt Schwedt/Oder in Verbindung und bekunden Sie Ihr Anschlussbegehren.  

Die Stadt Schwedt/Oder bemüht sich, die Aktivitäten zu bündeln. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme das Kontaktformular des Klimaportals. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt gesammelt und beantwortet. 

Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:

Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungstellen) | Zur Verbraucherzentrale

Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) | Zur Expertenliste

Fernwärme-Bestand

Einleitung

In diesem Areal liegt bereits Fernwärme an und gemäß Wärmeplanung soll das Wärmenetz auch zukünftig Ihre Nachbarschaft mit Wärme versorgen. Sofern Sie bereits an die Fernwärme angeschlossen sind, obliegt dem Fernwärmeversorger die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Ihrerseits besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock für die Weiterführung der Fernwärmeversorgung vorgesehen.

Bereits heute wird ein wesentlicher Teil der Schwedter Fernwärme durch unverweidbare, industrielle Abwärme bereitgestellt. Die Vollständige Umgestaltung auf Abwärme und/oder Erneuere obliegt dem Fernwärmeversorger.

Individual­versorgung

Einleitung

Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.

Darüber hinaus existiert in Ihrer Nachbarschaft kein Gasnetz. Die Errichtung eines Gasnetzes und die sukzessive Umstellung eines solchen auf Biomethan oder Wasserstoff ist derzeit nicht vorgesehen. 

In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht.   

Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).

Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.

Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Individualversorgung festgelegt.

Individual­versorgung

In Gebieten mit Individualversorgung obliegt es den Gebäudeeigentümern, sich bei einer Heizungshavarie oder im Falle eines Neubaus zukunftssicher aufzustellen. Es gelten hierbei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar.

Icon, Solarthermie

Solar­thermische Anlagen

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Biomasse-Anlagen

(feste Biomasse)

Icon, Stromdirektheizungen

Strom­direkt­heizungen

(hoher energetischer Gebäude­standard nötig)

Icon, Wärmepumpen-Hybridheizungen

Hybrid­heizungen

(Heizungs­kombinationen)

Icon, Wärmepumpe

Elektrisch betriebene Wärmepumpen

(Luft-, Erd- und Grund­wasserwärme)

Icon, Biomasse-Heizung, Pellt- oder Hackschnitzel

Öl- und Flüssig­gas­heizungen

(In Verbindung mit der "Biotreppe")

Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.

Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Flüssiggasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Grüngasquote beigemengt werden.  Der Anteil liegt in 2029 zunächst bei 10 % und steigt bis 2040 stufenweise auf 60 %. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.

Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien. 

Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für bspw. Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten. 

Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird. 

In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.

An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.

Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale

Energie­effizienz­expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste