Hier finden Sie sämtliche Informationen rund um den kommunalen Wärmeplan der Stadt Schwedt/Oder. Mit dem nachstehenden Button kommen Sie direkt zur Eignungsgebietskarte, die Ihnen die zukünftige Versorgungsart in Ihrem Wohngebiet darlegt.
Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument, das Wege aufzeigt, wie der Umstieg von fossiler Wärme zu Erneuerbaren und unvermeidbarer Abwärme in Schwedt/Oder bis zum Zieljahr 2045 gelingen kann. Der Wärmeplan soll die Aktivitäten der zentralen Akteure bündeln und aufzeigen, wo zukünftig mit Wärmenetzen zu rechnen ist, was in den kommenden 20 Jahren mit dem Gasnetz passiert und wo sich Anwohner ggf. selbst um den Heizungswechsel bemühen müssen.
Der Wärmeplan schafft Planungssicherheit für Bürger, Unternehmen und die Stadt Schwedt/Oder. Dies gilt insbesondere in Bezug auf eine übergeordnete Planung der Wärme- und Stromnetzinfrastruktur, den möglicherweise anstehenden Heizungstausch und Fördermittel zur Abfederung der aufkommenden Investitionen.
Der Wärmeplan ist als strategisches Planungsinstrument zu verstehen. Aus der Wärmeplanung selbst erwachsen keine unmittelbaren Verpflichtungen. Gleichzeitig besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Versorgungsart. Die Anforderungen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bleiben hiervon unberührt.
Der Wärmeplan schafft die Blaupause für eine lokale Wärmeversorgung mir regionaler Wertschöpfung und höherer Unabhängigkeit von Energieimporten für Erdgas und Heizöl. Die Wärmeversorgung wird unabhängiger, vor allem in Bezug auf Marktschwankungen und Krisensituationen.
Für die Umstellung auf erneuerbare Energien sind zunächst Investitionen erforderlich. Dennoch rechnen sich die Investitionen in erneuerbare Energien vor dem Hintergrund steigender CO2-Preise und umverlagerter Netzentgelte mittelfristig sehr.
kumulierte jährliche Treibhausgasemissionen aus der Wärmeversorgung (exkl. Großindustrie)
Pro-Kopf-Emissionen für den Sektor "Wohnen"
Die gewählten Darstellungen zur heutigen Wärmeversorgung beziehen sich auf Bedarfe abseits der Großindustrie. Wärmebedarfe der Großindustrie von Schwedt/Oder wurden im Rahmen der Wärmeplanung selbstverständlich berücksichtigt. Allerdings übersteigen entsprechende Bedarfe die anderen Sektoren deutlich. Der Fokus des Portals liegt vorrangig in der öffentlichen Kommunikation und zielgruppen-gerichteten Ergebnisdarstellung, weshalb vor allem die Wärmeversorgung im Gebäudebestand in den Fokus des Klimaportals zu setzen ist.
Mit Bezug auf die vorherige Erläuterung zum dargestellten Wärmebedarf ist zu erklären, dass die Wärme heute im Wesentlichen durch das Erdgasnetz und Fernwärme bereitgestellt wird. Insbesondere in der Kernstadt als auch in Kuhheide findet sich heute bereits Fernwärme.
Das Fernwärmenetz in der Kernstadt wird heute bereits zu hohem Anteil aus unvermeidbarer industrieller Abwärme gespeist. Die Versorgung durch Abwärme soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.
Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass das vorhandene Erdgasnetz bei bilanzieller Betrachtung bereits einen hohen Anteil von erneuerbarem Biomethan führt. Dies ist vor allem auf die Einspeisung von Biomethan durch Verbio zurückzuführen.
Aufgrund des Biomethans und der hohen Anteils unvermeidbarer Abwärme in der Schwedter Fernwärme weist die Wärmeversorgung der betrachteten Sektoren bereits heute einen hohen erneuerbaren Anteil auf.
Im Rahmen der Wärmeplanung erhobene aggregierte Daten und eigene Berechnungen.
Wohnen
GHD / Sonstige
Industrie
Kommunale Gebäude
Für Schwedt/Oder wird insgesamt ein sinkender Wärmebedarf prognostiziert. Dies resultiert aus verschiedenen Einflussfaktoren. Zum einen erwartet die Gemeinde bis zum Jahr 2040 einen Bevölkerungsrückgang, der sehr wahrscheinlich zu einer Senkung des Wärmebedarfs führt. Zudem wirken klimatische Einflüsse auf die Intensität der Heizperiode und führen ebenfalls zu einer Minderung des Wärmebedarfs.
Je nach Intensität energetischer Sanierungsmaßnahmen kann die Effizienz des Gebäudebestandes weiter gesteigert und so der Wärmebedarf nachhaltig gesenkt werden. Als Zielmaß gilt eine jährliche energetische Sanierungsquote von 0,5 % mit einer Priorisierung energetisch ineffizienter Gebäude (Worst-First).
In Summe der Einflussfaktoren vermindert sich der erwartete Endenergiebedarf des Wärmesektors bis zum Zieljahr 2045 um knapp 17 %.
Auch an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sich diese Ausführungen auf Wärmebedarfe abseits der Großindustrie beziehen.
Die Stadt Schwedt/Oder verfügt über ausreichend erneuerbare Energien und Abwärmepotenziale für eine klimafreundliche Wärmeversorgung. Möglichkeiten für eine zentrale Versorgung ergeben sich vor allem durch unvermeidbare Abwärme sowie Biomethan. In Anbetracht der Potenzialgröße können auch Freiflächen-Solarthermie oder Tiefengeothermie Beiträge zur Wärmewende leisten.
Darüber hinaus können viele Quartiere und Ortsteile auch dezentral durch bspw. Luft- oder Erdwärmepumpen oder Biomasse-Heizungen versorgt werden.
An den bestehenden Wärmenetzen in der Kernstadt und in Kuhheide wird gemäß Wärmeplan festgehalten. Rund um das bestehende Netz in der Kernstadt ist eine Verdichtung in bereits erschlossenen Gebieten und ein Ausbau in noch nicht erschlossene Gebiete vorgesehen. Einige Areale innerhalb der Kernstadt unterliegen einer tiefergehenden Prüfung hinsichtlich der Umsetzbarkeit von Fernwärme und der Erarbeitung konkreter Angebote.
Weitere Prüfgebiete sind in Vierraden und Schönermark zu finden. Hier ergeben sich Möglichkeiten für lokale Wärmenetze unter Nutzung von Abwärme aus den vorhandenen Biogasanlagen.
Darüber hinaus sind Teile der Kernstadt und die meisten Ortsteile dezentral zu versorgen. Gemäß GModG sind verschiedene Heizungsoptionen im dezentralen Bereich zulässig. Daher ist von einem Technologiemix in Quartieren mit Individualversorgung auszugehen, der im Zieljahr 2045 neben strombasierten Lösungen (Wärmepumpen, Stromdirektheizungen) auch Biomasse-basierte Heizungen (Hackschnitzel, Pellets, ggf. Biomethan und Bioöl) einschließt. In diesem Zusammenhang prüfen die Stadtwerke derzeit die Umstellung von Teilbereichen des Erdgasnetzes auf lokales Biomethan.
Relative Darstellung im Verhältnis zum Wärmbedarf in 2045. Begrenzt auf 100 % Deckungsgrad.
Solarthermie auf Freiflächen | ca. 3.543 GWh p.a.
Abwärme aus Industrieprozessen | ca. 1.980 GWh p.a.
Luftwärmepumpen | ca. 213 GWh p.a.
Biogas / Biomethan | ca. 600 GWh p.a.
Erdwärmepumpen | ca. 162 GWh p.a.
Solarthermie auf Dachflächen | ca. 88 GWh p.a.
Flussthermie | 80 GWh p.a.
Feste Biomasse | ca. 49 GWh p.a.
Tiefengeothermie | ca. 40 GWh p.a.
Abwärme aus Abwasser | ca. 8 GWh p.a.
Abwärme aus Biogasanlagen | ca. 5,5 GWh p.a.
Klärgas | ca. 0 GWh p.a.
Wasserstoff | 0 GWh p.a.
Wärmemix im Zieljahr 2045
Diese Karte zeigt die für das Zieljahr 2045 vorgesehene Wärmeversorgungsart in den unterschiedlichen Versorgungsgebieten.
Navigieren Sie durch die Karte, suchen Sie Ihre Adresse und klicken Sie auf den betreffenden Baublock, um Informationen zur zukünftigen Wärmeversorgung, Heizungsart, Ansprechpersonen und Fördermitteln für den Heizungstausch zu bekommen.
Diese Karte veranschaulicht, wo eine flächendeckende Versorgung durch Luftwärmepumpen denkbar ist.
Navigieren Sie durch die Karte, suchen Sie Ihre Adresse und klicken Sie auf den betreffenden Baublock, um Informationen zur Eignung zu erhalten oder Informationen zu möglichen Hemmnissen zu bekommen.
Diese Karte veranschaulicht, wo eine flächendeckende Versorgung durch Erdwärmepumpen denkbar ist.
Navigieren Sie durch die Karte, suchen Sie Ihre Adresse und klicken Sie auf den betreffenden Baublock, um Informationen zur Eignung zu erhalten oder Informationen zu möglichen Hemmnissen zu bekommen.
Diese Karte veranschaulicht die verschiedenen Wasserschutzzonen im Planungsgebiet.
Wasserschutzzonen sind insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Erdwärme relevant.
Klicken Sie auf die Schutzzonen, um weiterführende Informationen zur Umsetzung von Erdwärme zu erhalten
Die Wärmedichte ist ein spezifisches Maß für den Wärmebedarf im Ausgangsjahr, bezogen auf ein 100 m x 100 m großes Raster. Höhere Werte (orange / gelb) deuten auf erhöhte Wärmebedarfe hin, die u.U. für die wirtschaftliche Eignung eines Wärmenetzes sprechen.
Die Wärmeliniendichte ist ebenfalls ein spezifisches Maß für den Wärmebedarf im Ausgangsjahr.
Zur Ermittlung der Wärmeliniendichte wird der Wärmebedarf auf geografische Elemente, wie Straßen bezogen. Höhere Werte (orange / gelb) deuten auch in Bezug auf die Wärmeliniendichte auf erhöhte Wärmebedarfe hin, die u.U. für die Wirtschaftlichkeit eines Wärmenetzes sprechen.
Der Wärmeplan ist ein strategisches und lebendiges Planungswerkzeug der Stadt Schwedt/Oder. Im Kern zeigt der Wärmeplan Wege auf, wie der Umstieg von fossiler Wärme zu erneuerbarer Wärme bis zum Zieljahr 2045 gelingen kann. Damit stellt der Wärmeplan eine Blaupause für die Wärmewende in Schwedt dar. Der Wärmeplan ist jedoch kein steifes Dokument, sondern muss je nach Informationslage adaptiert und angepasst werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Anpassung mindestens alle 5 Jahre.
Der Wärmeplan liefert Klarheit darüber, wo in Schwedt/Oder zukünftig Fernwärme ausgebaut wird, wo ggf. Gasnetzbestandteile auf grüne Gase, wie Wasserstoff und Biomethan umgerüstet werden und wo Anwohner sich künftig selbst um den Heizungstausch kümmern müssen, um die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) einzuhalten. Der Wärmeplan schafft damit Planungssicherheit und Klarheit für die Stadt Schwedt/Oder, ansässige Unternehmen und Bürger.
Gehen Sie in die obere Karte, suchen Sie Ihre Adresse, klicken Sie in den entsprechenden Block und folgen Sie den weiterführenden Informationen bzgl. der Versorgungsart, den gesetzlichen Anforderungen, Fördermitteln und Ansprechpersonen.
Nein. Aus dem Wärmeplan erwachsen keine unmittelbaren Verpflichtungen. Niemand muss aufgrund der Wärmeplanung seine bestehende Heizung entfernen oder direkt umrüsten. Der Wärmeplan schafft für Sie jedoch Klarheit dahingehend, ob bei Ihnen zukünftig Infrastruktur in Form von Wärme- und /oder Gasnetz ausgebaut und hinsichtlich erneuerbarer Wärme transformiert wird oder nicht.
Sofern ihr Gebiet für „Individualversorgung“ deklariert ist, müssen Sie sich zu gegebener Zeit selbst um den Heizungswechsel kümmern. Auch in den anderen Gebietsdeklarationen steht es Ihnen frei, sich selbst um den Heizungstausch zu kümmern, bspw. wenn Sie kein Interesse an Fernwärme haben.
Unabhängig davon gelten die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).
Diese Frage kann noch heutigem Stand noch nicht abschließend beantwortet werden. Es ist davon auszugehen, dass das Erdgasnetz zuverlässig weiter versorgt, sofern hinreichend Nachfrage besteht.
Gemäß GModG müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen (auch Flüssiggasheizungen) ab 2029 mit einem steigenden Anteil erneuerbarer Energieträger betrieben werden. Der vorgeschriebene Anteil steigt von zunächst 10 % in 2029 auf 60 % in 2040. Ab 2045 sind alle Heizungen klimaneutral zu betreiben.
Hinzu kommt, dass Inverkehrbringer von Erdgas ab 2028 dazu verpflichtet sind, eine Grüngasquote einzuhalten. Die Grüngasquote wird ab 2028 eingeführt. Die genaue Ausgestaltung ist jedoch noch undefiniert. Hierzu soll im Dezember 2026 ein eigenes Gesetz folgen.
Aufgrund der Komplexität der Gesetzeslage und wegen des Potenzials von Biomethan in Schwedt/Oder prüfen die Stadtwerke derzeit die Möglichkeit zur Umstellung des Erdgasnetzes auf regionales Biomethan.
Nutzen Sie die Funktion der Adressprüfung, um herauszufinden, ob und ggf. wann bei Ihnen zukünftig Fernwärme anliegen wird oder nicht. Sofern Ihre Nachbarschaft als „Individualversorgung“ deklariert ist, müssen Sie sich selbst um den Heizungstausch kümmern. Um Sie auf dem Weg zu begleiten, haben wir Ihnen einige Anhaltspunkte zusammengetragen. In den Hinweisen der Karte finden Sie u.a. Anlaufstellen für eine Energieberatung sowie aktuelle Förderinstrumente für einen Heizungstausch und / oder eine erforderliche energetische Sanierung.
Sofern sich Ihr Gebäude im Bestands-, Verdichtungs- oder Ausbaugebiet der Fernwärme befindet, besteht die Option für eine Fernwärmeversorgung. Für den Ausbau der Fernwärme finden Sie eine grobe zeitliche Einordnung, um zu prüfen, ob die Fernwärme für Ihre Situation eine Option darstellt. Wenn das der Fall ist, nutzen Sie die Kontaktfunktion des Klimamentors, um Ihr Anschlussbegehren zu kommunizieren.
Wenn die Fernwärme vorerst keine Option für Sie darstellt, können Sie sich individuell versorgen oder sich für eine Zwischenlösung bis zum Anliegen der Fernwärme entscheiden. In dem Fall gelten die vorgenannten Anmerkungen zur individuellen Versorgung.
Nein. Aus der Wärmplanung erwachsen zunächst keine unmittelbaren Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen. Sofern Sie bei sich Möglichkeiten für eine individuelle Versorgung sehen, können Sie sich auch selbst klimafreundlich versorgen. Zu beachten sind dabei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Außerdem zu beachten ist die vorhandene Fernwärmesatzung. Eine Ausweitung der Fernwärmesatzung auf die im Rahmen der Wärmeplanung dargestellten Verdichtungs- und Ausbaugebiete kann eine zukünftige Option der strategischen Planung der Stadt Schwedt/Oder darstellen. Die Anpassung der Satzung erfolgt jedoch nicht automatisch durch den Beschluss des Wärmeplans. Der Wärmeplan löst keine Verbindlichkeit aus.
Gleichzeitig besteht für Sie aus dem Abschluss der Wärmeplanung auch kein Anspruch auf den Anschluss an die Fernwärme.
Die beste Heizung ist die, die Ihnen zuverlässig und möglichst effizient (kosteneffizient) Wärme unter den Randbedingungen Ihres Gebäudes bereitstellt. Die Heizung ist dabei immer im Zusammenspiel mit Gebäudehülle / energetischem Standard und vorhandener Infrastruktur zu betrachten. Wir empfehlen Ihnen hierfür eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. In der Karte zur Adressprüfung finden Sie Hinweise zu Ansprechpersonen und Fördermitteln. Der Heizungstauschrechner hilft Ihnen, verschiedene Heizungsarten zu betrachten und im Kontext von Fördermitteln und Preisentwicklungen zu analysieren.
Dieser Block ist als Prüfgebiet für Fernwärme deklariert. Bislang liegt zwar noch keine Fernwärme an, aber das Wärmenetz befindet sich im direkten Umfeld. Die Abnehmerstruktur ist für den Ausbau von Fernwärme als günstig anzusehen und rechtfertigt eine tiefergehende Analyse durch die Stadtwerke.
Die Deklaration als Prüfgebiet schafft den Rahmen, die Option des Fernwärmeausbaus tiefergehend zu prüfen und konkrete Angebote auszuarbeiten.
Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass die Stadtwerke Schwedt derzeit auch die Option zur Umstellung des Erdgasnetzes auf Biomethan in diesem Areal prüfen.
Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).
Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.
Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als Prüfgebiet deklariert.
Prüfgebiete
Prüfgebiete sind gemäß WPG Areale, die im Rahmen der Wärmeplanung zunächst nicht eindeutig einer Wärmeversorgungsart zugewiesen werden können. Es bedarf weiterer Planung, um die Umsetzbarkeit von Fernwärme zu analysieren und ggf. konkrete Angebote ausarbeiten zu können.
Aus der Einteilung als Prüfgebiet erwächst keine Verpflichtung. Sofern Ihrerseits kein Interesse an einer Fernwärmelösung besteht, können Sie sich individuell versorgen.
Individualversorgung
Wenn Sie kein Interesse an Fernwärme haben, obliegt es Ihnen, sich bei einer Heizungshavarie oder einem Neubau zukunftssicher aufzustellen. In diesem Zusammenhang gelten die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das kürzlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöste.
Sofern Sie Interesse an einem Fernwärmeanschluss haben, melden Sie Ihr Anschlussbegehren direkt an die Stadtwerke.
Alternativ können Sie auch Kontakt mit der Stadt Schwedt/Oder über die Kontaktfunktion des Klimaportals aufnehmen.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht und sie sich individuell versorgen möchten oder müssen, weil akuter Handlungsdruck besteht.
Solarthermische Anlagen
Biomasse-Anlagen
(feste Biomasse)
Stromdirektheizungen
(hoher energetischer Gebäudestandard nötig)
Hybridheizungen
(Heizungskombinationen)
Elektrisch betriebene Wärmepumpen
(Luft-, Erd- und Grundwasserwärme)
Öl- und Gasheizungen
(In Verbindung mit der "Biotreppe")
Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizungen, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.
Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden. Der einzuhaltende Anteil erneuerbarer Energieträger steigt von 10 % in 2029 auf 60 % in 2040. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.
Die Stadtwerke prüfen derzeit die Umstellung des vorhandenen Erdgasnetzes auf Biomethan.
Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien.
Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:
Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungstellen) | Zur Verbraucherzentrale
Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) | Zur Expertenliste
In diesem Gebiet existiert bislang kein Fernwärmenetz. Allerdings ist ein Abwärmepotenzial aus der lokalen Biogasanlage vorhanden, das für eine Fernwärmeversorgung in Betracht gezogen werden kann. Bei effizienter Trassenplanung kann Fernwärme eine wirtschaftliche Versorgungslösung für dieses Areal darstellen.
Die Deklaration als Prüfgebiet schafft den Rahmen, dass sich Anwohnende und Biogasanlagen-Betreiber zusammenfinden, um die Möglichkeit für eine Fernwärmeversorgung tiefergehend zu prüfen.
Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass die Stadtwerke Schwedt derzeit auch die Option zur Umstellung des Erdgasnetzes auf Biomethan in diesem Areal prüfen.
Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).
Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.
Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als Prüfgebiet deklariert.
Prüfgebiete
Prüfgebiete sind gemäß WPG Areale, die im Rahmen der Wärmeplanung zunächst nicht eindeutig einer Wärmeversorgungsart zugewiesen werden können. Mögliche Gründe hierfür sind:
Im betrachteten Gebiet können sich Möglichkeiten für Fernwärme ergeben, sofern sich eine Interessengemeinschaft aus Anwohnenden und Betreiber der Biogasanlage formiert. Alternativ ist eine Individualversorgung möglich. Um dieser Abwägung Zeit zu geben, wurde der Ortsteil als Prüfgebiet deklariert.
Aus der Einteilung als Prüfgebiet erwächst keine Verpflichtung. Sofern Ihrerseits kein Interesse an einer Fernwärmelösung besteht, können Sie sich individuell versorgen.
Individualversorgung
Wenn Sie kein Interesse an Fernwärme haben, obliegt es Ihnen, sich bei einer Heizungshavarie oder einem Neubau zukunftssicher aufzustellen. In diesem Zusammenhang gelten die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das kürzlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöste.
Nachfolgende Punkte können dazu beitragen, Fernwärme in Ihrer Nachbarschaft zu realisieren:
Machen Sie sich mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vertraut. Dieses Förderinstrument ist modular aufgebaut und ist derzeit (Stand 22.07.26) das entscheidende Medium, um Nah- oder Fernwärme vor dem Hintergrund der Investitionen in eine Wirtschaftlichkeit zu überführen.
Über die BEW sind sowohl Investitionen als auch Betriebskosten für bestimmte Erneuerbare-Energien-Anlagen förderfähig. Zur Sicherung der Förderung muss zunächst eine Machbarkeitsstudie nach BEW-Modul 1 erarbeitet werden. Auch diese wird zu 50 % gefördert.
Eine wesentliche Eingangsvoraussetzung für die BEW ist ein Netz, das mindestens 17 Gebäude oder 101 Wohneinheiten umfasst.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht und sie sich individuell versorgen möchten oder müssen, weil akuter Handlungsdruck besteht.
Solarthermische Anlagen
Biomasse-Anlagen
(feste Biomasse)
Stromdirektheizungen
(hoher energetischer Gebäudestandard nötig)
Hybridheizungen
(Heizungskombinationen)
Elektrisch betriebene Wärmepumpen
(Luft-, Erd- und Grundwasserwärme)
Öl- und Gasheizungen
(In Verbindung mit der "Biotreppe")
Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizungen, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.
Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden. Der Anteil steigt von 10 % in 2029 auf 60 % in 2040. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.
Die Stadtwerke Schwedt analysieren derzeit Möglichkeiten für die Umstellung des Erdgasnetzes auf Biomethan.
Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien.
Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
Wenn Sie Interesse an der Umsetzung von Fernwärme haben, setzen Sie sich bitte mit der Stadt Schwedt/Oder in Verbindung und bekunden Sie Ihr Anschlussbegehren.
Die Stadt Schwedt/Oder bemüht sich, die Aktivitäten zu bündeln. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme das Kontaktformular des Klimaportals. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt gesammelt und beantwortet.
Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:
Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungstellen) | Zur Verbraucherzentrale
Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) | Zur Expertenliste
Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.
Darüber hinaus existiert in Ihrer Nachbarschaft kein Gasnetz. Die Errichtung eines Gasnetzes und die sukzessive Umstellung eines solchen auf Biomethan oder Wasserstoff ist derzeit nicht vorgesehen.
In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht.
Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).
Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.
Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Individualversorgung festgelegt.
Individualversorgung
In Gebieten mit Individualversorgung obliegt es den Gebäudeeigentümern, sich bei einer Heizungshavarie oder im Falle eines Neubaus zukunftssicher aufzustellen. Es gelten hierbei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar.
Solarthermische Anlagen
Biomasse-Anlagen
(feste Biomasse)
Stromdirektheizungen
(hoher energetischer Gebäudestandard nötig)
Hybridheizungen
(Heizungskombinationen)
Elektrisch betriebene Wärmepumpen
(Luft-, Erd- und Grundwasserwärme)
Öl- und Flüssiggasheizungen
(In Verbindung mit der "Biotreppe")
Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.
Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Flüssiggasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote (2029: 10 %, 2040: 60 %) beigemengt werden. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.
Hinweis zu Luft- und Erdwärmepumpen
In Ihrer Nachbarschaft könnte es Einschränkungen in Bezug auf Luft- und Erdwärmepumpen geben. Bitte prüfen Sie die weiteren Karten für Hinweise.
Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien.
Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für bspw. Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten.
Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.
Darüber hinaus existiert in Ihrer Nachbarschaft kein Gasnetz. Die Errichtung eines Gasnetzes und die sukzessive Umstellung eines solchen auf Biomethan oder Wasserstoff ist derzeit nicht vorgesehen.
In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.
Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste
Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.
Aufgrund der baulichen Struktur könnten sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen für Luftwärmepumpen durch Schallemissionen und Platzverhältnisse ergeben.
Diese Einschätzung stellt kein absolutes Ausschlusskriterium dar.
Wärmepumpen unterliegen einer kontinuierlichen Entwicklung und sind bereits in den letzten Jahre immer leiser geworden. Es kann jedoch sein, dass sich einige Anwohnende bei flächendeckendem Einsatz von Luftwärmepumpen durch entstehende Geräusche gestört fühlen.
Auch in Bezug auf den Aufstellort der Außeneinheiten gibt es fortwährend Entwicklungen und mittlerweile kreative Lösungen. Von der Installation auf dem Dach bis zur Unterbringung im Dachstuhl sind heute viele Optionen denkbar.
Wenn Sie sich beim Heizungswechsel für eine Luftwärmepumpe interessieren, empfiehlt es sich, bei der Wahl des Aggregates auch auf die Geräuschemissionen zu achten.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.
Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. So wurde u.a. geprüft, ob sich durch flächendeckende Versorgung Ihrer Nachbarschaft mittels Luftwärmepumpen kritische Lärmemissionen (überschrittene Grenzwerte) einstellen können und ob sich um alle Gebäude hinreichende Freiflächen finden lassen.
Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.
Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste
Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.
In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft sowohl Einschränkungen durch Wasserschutzzonen als auch verfügbare Flächen.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.
Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.
Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen.
Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.
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Die Wasserschutzzone III bildet den größten Teil des Schutzgebiets. Sie wird häufig in Zone III A und III B unterteilt, wobei III A dichter zur Fassungsanlage gelegen ist und daher häufig strengere Auflagen in Bezug auf Erdwärme besitzt.
Die Wasserschutzzone III schützt das Trinkwasser weniger in Bezug auf Keime, als in Bezug auf chemische Belastungen, wie Nitrate, Pestizide oder Industriechemikalien.
Da das Grundwasser von der Schutzzone III bis zur Fassungsanlage einige Jahrzehnte benötigt, dient dieses Schutzgebiet der langfristigen Sicherung gegen eine schleichende Kontamination des Trinkwassers.
In den Schutzzonen III A und III B ist der Betrieb von Erdwärmepumpen mindestens genehmigungspflichtig und je nach Technologie mit strengen Auflagen versehen. Zum Teil werden bestimmte Anlagen mit erhöhtem Risiko für das Grundwasser, wie etwa Sonden, ausgeschlossen.
Hier empfiehlt sich der Kontakt zur unteren Wasserbehörde, um die Randbedingungen und Anforderungen an die Genehmigung einer möglichen Erdwärmepumpe abzuklären.
Die Wasserschutzzone II umgibt den Fassungsbereich (Wasserschutzzone I) einer Anlage zur Trinkwassergewinnung. Sie ist weitläufiger dimensioniert als die Schutzzone I.
Die Wasserschutzzone II dient als natürliche Sicherheits- und Filterzone und schützt das Trinkwasser insbesondere vor einer mikrobiellen oder chemischen Verunreinigung.
In der Wasserschutzzone II herrscht in Bezug auf Erdwärmepumpen, die das Grundwasser berühren, i.d.R. ein strenges Genehmigungsverbot.
Eine Grundwasserentnahme ist nicht gestattet, was die Nutzung von Grundwasserwärmepumpen ausschließt. Selbiges gilt für Erdwärmesonden.
In wenigen Ausnahmefällen kann eine Anlage genehmigungsfähig sein, wenn Sie die Grundwasserleiter nicht berührt und darüber hinaus gehende Anforderungen erfüllt. Diese Randbedingung kann z.B. durch einige Erdwärmekollektoren erfüllt sein.
Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.
In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen durch verfügbare Flächen.
Die Siedlungsdichte ist in Ihrer Nachbarschaft erhöht. Es finden sich verschiedene Flurstücke, die wahrscheinlich keine hinreichende Flächenverfügbarkeit für Erdwärme (Sondenfelder) bieten. Die Möglichkeit zur Umsetzung sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden. Daher empfehlen wir weiterführende Beratungen in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.
Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.
Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen.
Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.
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Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste
Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.
In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen durch Wasserschutzzonen.
Einige Flurstücke sind von einer Trinkwasserschutzzone berührt. Hier sind Erdwärmepumpen entweder ausgeschlossen, oder mit verschiedensten Auflagen genehmigungspflichtig. Prüfen Sie bitte die Kartendarstellungen zu den Schutzgebieten für weiterführende Informationen.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.
Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.
Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen.
Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.
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Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.
Aufgrund der baulichen Struktur ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft ggf. hinderliche Platzverhältnisse für Luftwärmepumpen. Es kann also sein, dass nicht an jedem Gebäude eine Wärmepumpe gut platzierbar ist.
Dies stellt jedoch kein absolutes Ausschlusskriterium dar. Auch in beengten Siedlungsstrukturen können kreative Aufstellorte identifiziert werden. So können die Außeneinheiten unter bestimmten Bedingungen auf dem Dach oder bei hinreichender Größe sogar im Dachstuhl aufgestellt werden.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.
Bei einigen Gebäuden deuten sich herausfordernde Platzverhältnisse an, die einer Installation in Nähe zum zu beheizenden Gebäude entgegen stehen können.
Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
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Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.
Aufgrund der baulichen Struktur könnten sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen für Luftwärmepumpen durch Schallemissionen ergeben. Es kann sein, dass sich einige Anwohnende bei flächendeckendem Einsatz von Wärmepumpen durch entstehende Geräusche gestört fühlen.
Dies stellt kein absolutes Ausschlusskriterium dar. Wärmepumpen unterliegen einer kontinuierlichen Entwicklung und sind bereits in den letzten Jahre immer leiser geworden.
Wenn Sie sich beim Heizungswechsel für eine Luftwärmepumpe interessieren, empfiehlt es sich, bei der Wahl des Aggregates auch auf die Geräuschemissionen zu achten.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.
Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. So wurde u.a. geprüft, ob sich durch flächendeckende Versorgung Ihrer Nachbarschaft mittels Luftwärmepumpen kritische Lärmemissionen (überschrittene Grenzwerte) einstellen können.
Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.
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Anhand der vorhandenen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur und Wasserschutzgebiete sind zunächst keine unmittelbaren Restriktionen in Bezug auf Erdwärmepumpen in diesem Areal erkennbar.
Eine Erdwärmepumpe könnte daher für eine Versorgung Ihres Gebäudes infrage kommen, sofern ein Heizungstausch ansteht.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.
Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.
Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen.
Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.
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Anhand der vorhandenen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur sind zunächst keine unmittelbaren Restriktionen in Bezug auf Luftwärmepumpen in diesem Areal erkennbar.
Eine Luftwärmepumpe (Luft-Wasser-Wärmepumpe) könnte daher für eine Versorgung Ihres Gebäudes infrage kommen, sofern ein Heizungstausch ansteht.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.
Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man im Rahmen der Wärmeplanung sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis stellt keine Technologieempfehlung dar und entspricht auch keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Für eine erste Grobeinschätzung zur Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe, nutzen Sie gern den Heizungsrechner.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.
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Die Wasserschutzzone I bildet den engsten Schutzbereich um eine Fassungsanlage, wie einen Trinkwasserbrunnen oder eine Quelle. Sie dient dazu, jede unmittelbare Verunreinigung des Trinkwassers zu vermeiden.
Die Nutzung von Erdwärme ist praktisch ausgeschlossen, da der Schutz des Trinkwassers Vorrang hat.
Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.
Darüber hinaus existiert in Ihrer Nachbarschaft kein Gasnetz. Die Errichtung eines Gasnetzes und die sukzessive Umstellung eines solchen auf Biomethan oder Wasserstoff ist derzeit nicht vorgesehen.
In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht. In diesem Zusammenhang prüfen die Stadtwerke derzeit die Umstellung des vorhandenen Erdgasnetzes zu einer Versorgung mit Biomethan.
Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).
Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.
Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Individualversorgung festgelegt.
Individualversorgung
In Gebieten mit Individualversorgung obliegt es den Gebäudeeigentümern, sich bei einer Heizungshavarie oder im Falle eines Neubaus zukunftssicher aufzustellen. Es gelten hierbei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar.
Solarthermische Anlagen
Biomasse-Anlagen
(feste Biomasse)
Stromdirektheizungen
(hoher energetischer Gebäudestandard nötig)
Hybridheizungen
(Heizungskombinationen)
Elektrisch betriebene Wärmepumpen
(Luft-, Erd- und Grundwasserwärme)
Öl- und Gasheizungen
(In Verbindung mit der "Biotreppe")
Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.
Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden (2029: 10 %, 2040: 60 %). Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.
Hinweis zu Luft- und Erdwärmepumpen
In Ihrer Nachbarschaft könnte es Einschränkungen in Bezug auf Luft- und Erdwärmepumpen geben. Bitte prüfen Sie die weiteren Karten für Hinweise.
Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien.
Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für bspw. Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.
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Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste
Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.
In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht. In diesem Zusammenhang prüfen die Stadtwerke derzeit die Möglichkeit zur Umstellung des Erdgasnetzes auf Biomethan.
Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).
Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.
Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Individualversorgung festgelegt.
Individualversorgung
In Gebieten mit Individualversorgung obliegt es den Gebäudeeigentümern, sich bei einer Heizungshavarie oder im Falle eines Neubaus zukunftssicher aufzustellen. Es gelten hierbei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar.
Solarthermische Anlagen
Biomasse-Anlagen
(feste Biomasse)
Stromdirektheizungen
(hoher energetischer Gebäudestandard nötig)
Hybridheizungen
(Heizungskombinationen)
Elektrisch betriebene Wärmepumpen
(Luft-, Erd- und Grundwasserwärme)
Öl- und Gasheizungen
(In Verbindung mit der "Biotreppe")
Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.
Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden. Der Anteil beträgt 10% in 2029 und wächst stufenweise auf 60% in 2040 an. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.
Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien.
Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für bspw. Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.
Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungsstellen) | Zur Verbraucherzentrale
Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste
Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.
In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht. In diesem Zusammenhang prüfen die Stadtwerke derzeit die Möglichkeit zur Umstellung des Erdgasnetzes auf eine Versorgung mit Biomethan.
Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).
Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.
Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Individualversorgung festgelegt.
Individualversorgung
In Gebieten mit Individualversorgung obliegt es den Gebäudeeigentümern, sich bei einer Heizungshavarie oder im Falle eines Neubaus zukunftssicher aufzustellen. Es gelten hierbei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar.
Solarthermische Anlagen
Biomasse-Anlagen
(feste Biomasse)
Stromdirektheizungen
(hoher energetischer Gebäudestandard nötig)
Hybridheizungen
(Heizungskombinationen)
Elektrisch betriebene Wärmepumpen
(Luft-, Erd- und Grundwasserwärme)
Öl- und Gasheizungen
(In Verbindung mit der "Biotreppe")
Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.
Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden. Der Anteil steigt von 10 % in 2029 stufenweise auf 60 % in 2040. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.
Hinweis zu Luft- und Erdwärmepumpen
In Ihrer Nachbarschaft könnte es Einschränkungen in Bezug auf Luft- und Erdwärmepumpen geben. Bitte prüfen Sie die weiteren Karten für Hinweise.
Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien.
Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für bspw. Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.
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Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste
Bislang wird dieses Areal noch nicht mit Fernwärme versorgt. Aufgrund der Bebauungsstruktur und der Tatsache, dass das Umfeld des Baublocks bereits zum Teil mit Fernwärme versorgt wird, soll Fernwärme auch in diesem Gebiet ausgebaut werden. Der Ausbau soll bis 2030 erfolgen.
Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).
Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.
Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für einen Ausbau der Fernwärme befunden.
Fernwärmeausbau
Die Stadtwerke prüfen derzeit die Möglichkeit zum Ausbau der Fernwärme im betreffenden Gebiet. Im Stadtgebiet existieren hinreichend Potentiale an unvermeidbarer Abwärme, die genutzt werden können um weite Teile der Kernstadt kosteneffizient mit Fernwärme zu versorgen. Bereits heute wird ein wesentlicher Teil der Fernwärme aus Abwärme gespeist. Sofern Sie sich für die Fernwärme entscheiden, obliegt den Stadtwerken die vollständige Umstellung auf klimaneutrale Wärme.
Da es sich bei dem anliegenden Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich.
Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen.
Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.
Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu den Stadtwerken auf.
Alternativ können Sie sich an die Stadt Schwedt/Oder wenden, die Sie gern, wenn Sie Fragen zur Fernwärme haben. Nutzen Sie dafür bitte die Kontaktfunktion des Klimaportals.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.
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Bei Ihnen liegt bereits Fernwärme an und gemäß Wärmeplanung soll das Wärmenetz auch zukünftig Ihre Nachbarschaft mit Wärme versorgen. Aus Gründen der Energie- und Investitionseffizienz sollte es das Ziel sein, möglichst viele Gebäude im Einzugsbereich der Fernwärme an das Netz anzuschließen. Da Ihr Baublock einen Anschlussgrad < 100 % aufweist, ist das Areal als Verdichtungsgebiet zur Erhöhung des Anschlussgrades bis zum Jahr 2030 deklariert. Wenn alle Gebäude angeschlossen werden, kann die Fernwärme nach dem Solidaritätsprinzip kosteneffizienter werden.
Sofern Sie bereits an die Fernwärme angeschlossen sind, obliegt dem Fernwärmeversorger die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Ihrerseits besteht derzeit kein Handlungsbedarf.
Wenn sich Ihr Gebäude zwar im Fernwärme-Bestandsgebiet befindet, sie aber bislang noch keine Fernwärme beziehen, können Sie sich hier weiter informieren und ggf. Ihr Interesse für einen Anschluss bekunden.
Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).
Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.
Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Verdichtung des Fernwärmenetzes deklariert.
Fernwärmeverdichtung
Die Stadtwerke prüfen derzeit die Möglichkeit zur Verdichtung des Wärmenetzes im betreffenden Gebiet. Ziel sollte ein möglichst hoher Anschlussgrad sein. Dies Ziel folgt dem Grundsatz einer möglichst sozialgerechten und volkswirtschaftlich sinnvollen Wärmewende, in der Parallelinvestitionen in Strom- und Gasnetz sowie Fernwärme soweit wie möglich reduziert werden.
Da es sich bei dem anliegenden Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich.
Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen.
Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.
Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu den Stadtwerken auf.
Alternativ können Sie sich an die Stadt Schwedt/Oder wenden, die Sie gern, wenn Sie Fragen zur Fernwärme haben. Nutzen Sie dafür bitte die Kontaktfunktion des Klimaportals.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.
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Wenngleich eine großflächige Umgestaltung des in Nauen bestehenden Erdgasnetzes zu Biomethan oder Wasserstoff weitgehend ausgeschlossen werden kann, so können sich im betreffenden Gebiet durchaus Möglichkeiten für den Einsatz grüner Gase ergeben.
Im Gasnetz-Prüfgebiet liegen bereits bestehende Erdgas- oder Flüssiggasnetz vor und die Abnehmerstruktur deutet auf eine möglicherweise wirtschaftlich tragfähige Weiternutzung durch Substitution des Energieträgers hin. Entweder bestehen lokale Potenziale zur Erzeugung von Biomethan oder es besteht die Möglichkeit zur klimaneutralen Umgestaltung bspw. durch die Nutzung biogenen Flüssiggases (Bio-LPG).
Aus der Deklaration als Prüfgebiet geht keine Verpflichtung hervor. Die Dekarbonisierung der örtlich vorliegenden Wärmeversorgungsstruktur obliegt in erster Linie den Anschlussinhabern selbst.
Das bestehende Gasnetze wird – der aktuellen Gesetzeslage entsprechend – noch bis 2045 mit Erdgas versorgen können, sofern hinreichend Bedarf für den Betrieb besteht. Danach ist eine Versorgung mit Erdgas nach aktueller Gesetzeslage nicht mehr zulässig. Sofern weiterhin Bedarf an leitungsgebundener Gasversorgung besteht, könnte der Weiterbetrieb des Gasnetzes für den Netzbetreiber eine wirtschaftlich sinnvolle Option sein.
Die Festlegung als Prüfgebiet liefert jedoch keine Garantie für die netzbetreiberseitige Umstrukturierung der Gasbereitstellung und damit den Betrieb bzw. die Versorgung über 2045 hinaus.
Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Weiterbetriebs Ihres bestehenden Gasnetzanschlusses bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Nauen gesammelt und beantwortet. Alternativ wenden Sie sich direkt an ihren lokalen Versorger
Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:
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Dieser Block ist als Prüfgebiet für Fernwärme deklariert. Bislang liegt zwar noch keine Fernwärme an, aber das Wärmenetz befindet sich im direkten Umfeld. Die Abnehmerstruktur ist für den Ausbau von Fernwärme als günstig anzusehen und rechtfertigt eine tiefergehende Analyse durch die Stadtwerke.
Die Deklaration als Prüfgebiet schafft den Rahmen, die Option des Fernwärmeausbaus tiefergehend zu prüfen und konkrete Angebote auszuarbeiten.
Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).
Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.
Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als Prüfgebiet deklariert.
Prüfgebiete
Prüfgebiete sind gemäß WPG Areale, die im Rahmen der Wärmeplanung zunächst nicht eindeutig einer Wärmeversorgungsart zugewiesen werden können. Es bedarf weiterer Planung, um die Umsetzbarkeit von Fernwärme zu analysieren und ggf. konkrete Angebote ausarbeiten zu können.
Aus der Deklaration als Prüfgebiet gehen keine Verbindlichkeiten hervor. Sofern eine Fernwärmeversorgung für Sie als Anwohnende oder als ortsansässiges Unternehmen nicht infrage kommt, können Sie sich selbst um den Heizungstausch kümmern, sofern ein solcher ansteht (Individualversorgung).
Individualversorgung
Wenn Sie kein Interesse an Fernwärme haben, obliegt es Ihnen, sich bei einer Heizungshavarie oder einem Neubau zukunftssicher aufzustellen. In diesem Zusammenhang gelten die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das kürzlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöste.
Sofern Sie Interesse an einem Fernwärmeanschluss haben, melden Sie Ihr Anschlussbegehren direkt an die Stadtwerke.
Alternativ können Sie auch Kontakt mit der Stadt Schwedt/Oder über die Kontaktfunktion des Klimaportals aufnehmen.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht und sie kein Interesse an einer Fernwärmelösung haben oder diese sich nicht schnell genug umsetzen lässt.
Solarthermische Anlagen
Biomasse-Anlagen
(feste Biomasse)
Stromdirektheizungen
(hoher energetischer Gebäudestandard nötig)
Hybridheizungen
(Heizungskombinationen)
Elektrisch betriebene Wärmepumpen
(Luft-, Erd- und Grundwasserwärme)
Öl- und Gasheizungen
(In Verbindung mit der "Biotreppe")
Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.
Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Gasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Quote beigemengt werden. Der Anteil steigt von 10 % in 2029 auf 60 % in 2040. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.
Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien.
Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
Wenn Sie Interesse an der Umsetzung von Fernwärme haben, setzen Sie sich bitte mit der Stadt Schwedt/Oder in Verbindung und bekunden Sie Ihr Anschlussbegehren.
Die Stadt Schwedt/Oder bemüht sich, die Aktivitäten zu bündeln. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme das Kontaktformular des Klimaportals. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt gesammelt und beantwortet.
Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:
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Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) | Zur Expertenliste
In diesem Areal liegt bereits Fernwärme an und gemäß Wärmeplanung soll das Wärmenetz auch zukünftig Ihre Nachbarschaft mit Wärme versorgen. Sofern Sie bereits an die Fernwärme angeschlossen sind, obliegt dem Fernwärmeversorger die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Ihrerseits besteht derzeit kein Handlungsbedarf.
Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).
Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.
Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock für die Weiterführung der Fernwärmeversorgung vorgesehen.
Bereits heute wird ein wesentlicher Teil der Schwedter Fernwärme durch unverweidbare, industrielle Abwärme bereitgestellt. Die Vollständige Umgestaltung auf Abwärme und/oder Erneuere obliegt dem Fernwärmeversorger.
Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung und/oder fehlende Potenziale (Erneuerbare / Abwärme) zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.
Darüber hinaus existiert in Ihrer Nachbarschaft kein Gasnetz. Die Errichtung eines Gasnetzes und die sukzessive Umstellung eines solchen auf Biomethan oder Wasserstoff ist derzeit nicht vorgesehen.
In diesem Gebiet ist daher eine Individualversorgung angedacht.
Der vorliegende Wärmeplan richtetet sich nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie der „Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung“ des Landes Brandenburg (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV).
Gemäß BbgWPV ist die Stadt Schwedt/Oder als planungsverantwortliche Stelle dazu verpflichtet, bis zum 30.06.28 für das Stadtgebiet eine kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten. Dieser Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und soll einen Weg aufzuzeigen, wie im Planungsgebiet bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann.
Um Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder zu erzeugen, ist die Stadt besonders frühzeitig Ihrer Pflicht zur Wärmeplanung nachgekommen. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde der vorliegende Baublock als geeignet für eine Individualversorgung festgelegt.
Individualversorgung
In Gebieten mit Individualversorgung obliegt es den Gebäudeeigentümern, sich bei einer Heizungshavarie oder im Falle eines Neubaus zukunftssicher aufzustellen. Es gelten hierbei die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar.
Solarthermische Anlagen
Biomasse-Anlagen
(feste Biomasse)
Stromdirektheizungen
(hoher energetischer Gebäudestandard nötig)
Hybridheizungen
(Heizungskombinationen)
Elektrisch betriebene Wärmepumpen
(Luft-, Erd- und Grundwasserwärme)
Öl- und Flüssiggasheizungen
(In Verbindung mit der "Biotreppe")
Diese Bestimmungen richten sich nur an neu einzubauende Heizung, sofern die vorherige Heizung irreparabel ausgefallen ist. Sofern eine Reparatur möglich ist, kann Ihre bestehende Heizung weiter betrieben werden. Innerhalb des GModG existiert kein Betriebsverbot.
Weiterhin ist zu erklären, dass Sie gemäß GModG auch die Möglichkeit haben, sich eine neue Öl- oder Flüssiggasheizung einzubauen. Allerdings ist hierbei die so genannte „Biotreppe“ zu beachten. So müssen ab 2029 biogene Brennstoffe nach festgelegter und sukzessive steigender Grüngasquote beigemengt werden. Der Anteil liegt in 2029 zunächst bei 10 % und steigt bis 2040 stufenweise auf 60 %. Ab 2045 ist jede Heizung klimaneutral zu betreiben.
Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Auch Netzentgelte werden sehr wahrscheinlich ansteigen. Diese Effekte wirken mittel- und langfristig verschieden auf die unterschiedlichen Heizungstechnologien.
Mit unserem Heizungs- und CO2-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Prüfen Sie vorab bitte unbedingt die weiteren Karten zur Wärmeplanung, um Hinweise zu möglichen Einschränkungen für bspw. Wärmepumpen (Trinkwasserschutzzonen, Schallemissionen) zu erhalten.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.
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